Aktuelle Fragen zum Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein aus Sicht des Arbeitgebers - Informations- und Initiativrecht

Seminar

In Lübeck

215 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Lübeck

Die Fortbildungsveranstaltungen finden als offene Seminare, Tagungen, Kurse und Workshops in Berlin und an zahlreichen Seminarorten in allen Bundesländern sowie als Inhouse-Schulungen, Coachings und Trainings in Verwaltungen bzw. Einrichtungen vor Ort statt.

Die halbjährliche Herausgabe eines an der neuesten Rechtsentwicklung orientierten Seminarprogramms mit einem breiten Themenspektrum trägt dem Bedarf der Kundinnen und Kunden Rechnung. Das Fortbildungsangebot wird kontinuierlich aktualisiert, indem frühzeitig neue Entwicklungen aufgegriffen und Veränderungen in der Arbeitswelt der Kundinnen und Kunden produktiv umgesetzt werden.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Lübeck (Schleswig-Holstein)
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Beginn

auf Anfrage

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Die Änderungen des Mitbestimmungsgesetztes (MBG) im Jahr 2013 führten zur Neuregelung von Schulungs- und Bildungsveranstaltungen und zur Wiedereinführung der monatlichen Gespräche zwischen Dienststellenleitung und Personalrat. Der Umfang der Mitbestimmung hat sich mit der Novelle jedoch nicht geändert. Damit gelten die Normen zur Unterrichtung nach § 49 MBG und die in § 56 MBG niedergelegten Initiativrechte des Personalrats unverändert. Hinsichtlich dieser Ansprüche sind oftmals Interpretationen festzustellen, die mit der gesetzlichen Grundlage nicht im Einklang stehen. Neben der Klärung von Fragen der Kostentragungspflicht (§ 34 MBG) der Dienststelle werden die Teilnehmer in die Lage versetzt, rechtssicher mit dem im MBG verankerten Informations- und Initiativrecht umzugehen.

Alle Bildungsmaßnahmen werden auf einem hohen fachlichen und pädagogischen Niveau durchgeführt. Die Mitwirkung der Teilnehmer/innen an der Unterrichtsgestaltung sowie die Einbeziehung ihrer fachlichen Probleme in die Stoffbearbeitung sind Grundpfeiler des pädagogischen Konzepts. Ein Team hochqualifizierter Mitarbeiter/innen des KBW e.V. sowie zahlreiche durch Leistungsverträge verpflichtete kompetente Lehrkräfte und Trainer/innen orientieren sich mit ihren Leistungen an hohen Qualitätsstandards und sind gemeinsam bestrebt, den hohen Erwartungen der Kundinnen und Kunden gerecht zu werden. Das KBW e.V. ist nach DIN EN ISO 9001:2008 und AZAV zertifiziert. Gegenwärtig nutzen jährlich rund. 30.000 Teilnehmer/innen das über 1.200 Themen umfassende Fortbildungsangebot. Dadurch ist auch eine Plattform für einen bundesweiten Erfahrungsaustausch zwischen den Kundinnen und Kunden geschaffen.

Aktuelle Fragen zum Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein aus Sicht des Arbeitgebers - Informations- und Initiativrecht

215 € zzgl. MwSt.