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Aktuelles zum neuen Beihilferecht des Bundes

Kurs

In Wuppertal ()

450 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Dauer

    1 Tag

Zum Seminar Aktuelles zum neuen Beihilferecht des Bundes Das Gesund­heits­wesen unterliegt einem stetigen Wandel bzw. einer Weiter­ent­wicklung. Eine sachge­rechte Gewährung von Leistungen im Krankheitsfall erfordert deshalb eine stetige Fortent­wicklung des beamten­recht­lichen Krankfürsorgesystems der Beihilfe. Gleiches gilt für den Bereich der Pflege.

Die Weiter­ent­wicklung der Pflege­ver­si­cherung durch das Zweite und Dritte Pflege­stärkungs­gesetz - PSG II und III, die in den aus beihil­fe­recht­licher Sicht bedeutsamen Teilen weitge-hend zum 01.01.2017 in Kraft getreten sind, hat bzw. wird ebenfalls wieder zu Folgeänderungen des Beihilfe­rechts führen, zum einen durch die Siebte Verordnung zur Änderung der Bundes­bei­hil­fe­ver­ordnung (PSG III) zum andern durch eine beihilferechtlichen Vorgriffsregelung, die in Form eines Rundschreibens bekanntgegeben wird (PSG III).

Sonstige Neuerungen, z.B. aufgrund von gerichtlichen Entschei­dungen werden ebenfalls Einfluss auf die tägliche Festsetzung haben.

Mit diesem Seminar erhalten Sie das erforderliche Rüstzeug für die Anwendung des geänderten Rechts in der täglichen Praxis.

Hinweise zu diesem Kurs

Teilnehmerkreis (m/w): Dieses Update-Seminar eignet sich für Sachbearbeiter, die bereits einige Zeit mit der Anwendung des Beihilferechts des Landes NRW befasst sind.

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Meinungen

Themen

  • Recht

Inhalte

Seminarinhalt: Aktuelles zum neuen Beihilferecht des Bundes

  1. Erläuterungen der anlässlich des Inkrafttretens des PSG II und III bedeutsamen Änderungen des SGB XI und deren Auswirkungen auf das Beihilferecht des Bundes
  2. Klärung von Einzelfragen aus der täglichen Festsetzungspraxis
  3. Aktuelle Fragen und Tendenzen

Eine nähere Darstellung des Seminarinhalts ist aus Gründen der Aktualität derzeit noch nicht möglich. Das Seminar wird jedoch in bewährter Weise auf aktuelle Entwicklungen und sonstige Neuerungen eingehen.

Zusätzliche Informationen

Teilnahme-Voraussetzungen: Es werden Kenntnisse im Beihilferecht des Landes Nordrhein-Westfalen vorausgesetzt. Als Einführung empfehlen wir unseren viertägigen Grundlagen-Lehrgang zum Beihilferecht NRW: Teil 1: 5. - 6. September 2016 Teil 2: 24. - 25. Oktober 2016

Aktuelles zum neuen Beihilferecht des Bundes

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