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Alterssicherung und Schwerbehinderung
Seminar
In Bremen ()
Beschreibung
-
Kursart
Seminar
-
Dauer
28 Tage
Die Alterssicherung beschäftigt alle, die Altersgrenzen werden
stetig angehoben. Für schwerbehinderte Menschen bestehen zwar
hinsichtlich des Eintrittsalters weiterhin besondere Regelungen, aber
oft reicht die gesetzliche Rente nicht aus. Zusätzlich vom Arbeitgeber
finanzierte Zusatzversorgungen sind inzwischen selten, die eigene
private Zusatzversicherung oder Jobs trotz Rente für viele ein Muss.
Mit welchen Mitteln ist dem zu begegnen? Lässt sich der Lebensstandard
überhaupt sichern? Droht eine verbreitete Altersarmut? Inwieweit ist
ein selbstbestimmtes Leben mit Behinderung im Alter noch möglich? Um
den Kollegen als Vertrauensperson sachkundig zur Seite stehen zu
können, müssen Sie über die jeweiligen Rentenarten und ihre
Voraussetzungen, Auswirkungen und Möglichkeiten von
Beschäftigungsbrücken und Hinzuverdienstmöglichkeiten gut informiert
sein.
Hinweise zu diesem Kurs
Betriebsrat
Meinungen
Inhalte
Die Alterssicherung beschäftigt alle, die Altersgrenzen werden stetig angehoben. Für schwerbehinderte Menschen bestehen zwar hinsichtlich des Eintrittsalters weiterhin besondere Regelungen, aber oft reicht die gesetzliche Rente nicht aus. Zusätzlich vom Arbeitgeber finanzierte Zusatzversorgungen sind inzwischen selten, die eigene private Zusatzversicherung oder Jobs trotz Rente für viele ein Muss. Mit welchen Mitteln ist dem zu begegnen? Lässt sich der Lebensstandard überhaupt sichern? Droht eine verbreitete Altersarmut? Inwieweit ist ein selbstbestimmtes Leben mit Behinderung im Alter noch möglich? Um den Kollegen als Vertrauensperson sachkundig zur Seite stehen zu können, müssen Sie über die jeweiligen Rentenarten und ihre Voraussetzungen, Auswirkungen und Möglichkeiten von Beschäftigungsbrücken und Hinzuverdienstmöglichkeiten gut informiert sein.
Auf den Punkt: In diesem Seminar lernen Sie, wie der Weg in die Rente für behinderte Menschen sozialversicherungsrechtlich abgesichert ist. Sie erfahren, welche Hilfen die Bundesagentur für Arbeit außer dem Arbeitslosengeld bietet, welche Leistungen infolge von Krankheiten oder Arbeitsunfällen gewährt werden und wann eine Erwerbsminderungsrente möglich ist. Wann ist der frühestmögliche Rentenbeginn, welche Abschläge muss man hinnehmen, wie viel Steuern zahlen? Da oft eine Beschäftigung auch in der Rente sinnvoll oder notwendig ist, informieren wir Sie über die Grenzen der Hinzuverdienstmöglichkeiten. Sie erhalten Checklisten und Hinweise zu Beratungs- und Auskunftsstellen.
Altersrente wegen Schwerbehinderung
- Altersrente bei Schwerbehinderung: Anspruchsvoraussetzung und Besonderheiten
- Renteneintrittsalter nach SGB VI – Vertrauensschutz, Wartezeit
- Rentenabschläge und Rentenbesteuerung
- Rente wegen Erwerbsminderung – grundsätzliche Gewährung als Zeitrente
- Betriebliche Altersversorgung
Beschäftigungsbrücke bis zur Rente
- Einsatz von Langzeitkonten, Teilrente und verlängerte Lebensarbeitszeit
- Integrationsvereinbarungen zu Altersteilzeit und Wertguthaben
- Einsatz von Arbeitslosen-, Krankengeld und Altersteilzeit
Beendigungsmöglichkeiten/-arten des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen
- Bei Erreichen der Altersgrenze durch Kündigung, Befristung, Aufhebungsvertrag
- Vor Erreichen der Altersgrenze durch krankheitsbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung oder betriebsbedingte Kündigung
Arbeiten im Alter
- Diskriminierungsverbote nach dem AGG und SGB IX
- Weiterbildung auch für ältere schwerbehinderte Menschen
- Verdienstsicherung auch bei nachlassender Leistungsfähigkeit
- Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung
Sonderfragen
- Altersrentner – Hinzuverdienstmöglichkeiten und -grenzen
- Weiterarbeit auch über die Regelaltersgrenze hinaus
- Achtung! Sperrfristen bei Aufhebungsverträgen
- Behinderung als Kriterium in Sozialplänen für ältere Arbeitnehmer
Alterssicherung und Schwerbehinderung