Anforderungen und Grundsätze an die Gefährdungsanalyse - Trinkwasserverordnung
Seminar
In Rostock
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Anfänger
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Ort
Rostock
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Unterrichtsstunden
8h
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Dauer
1 Tag
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Beginn
nach Wahl
Mit der Änderung der TrinkwV ist es zu einer Verschärfung der Untersuchungs- und Anzeigepflichten u.a. bei Legionellen bei gewerblichen Vermietern gekommen. Die Regelungen der TrinkwV richten sich nicht nur an Unternehmen, die Trinkwasser für die Allgemeinheit bereitstellen, sondern auch an Inhaber von Trinkwasserinstallationen. Die Neuregelung des §16(7) TrinkwV „Gefährdungsanalyse in Trinkwasser-Installationen“ ist für die beteiligten Fachkreise wie Betreiber und Firmen im Segment Facility Management sowie Installateure und Fachplaner in der Technischen Gebäudeausrüstung von großer Bedeutung.
Wichtige Informationen
Dokumente
- Anforderungen-und-Grundsaetze-an-die-Gefaehrdungsanalyse.pdf
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Zielstellung:
Ein Seminar für die Praxis aus der Praxis. Das Seminar geht auf die technischen Maßnahmen zur Erhaltung der Hygiene in Trinkwasserinstallationen ein, gibt praktische Hinweise für die Ursachensuche und stellt Minderungsmaßnahmen vor. Aus praktischen Erfahrungen des Referenten im Bereich der technisch-hygienischen Bewertung wird auf die Grundsätze bei der Erarbeitung von Gefährdungsanalyse anhand der Vorgaben des UBA eingegangen.
Mitarbeiter und Führungskräfte aus dem Bereich Technik, Bauträger, Hausverwalter, Immobilienbesitzer sowie Vermieter, Fachleute wie Handwerker, Führungskräfte des SHK-Handwerks, Fachplaner aus Ingenieurbüros sowie Servicepersonal aus Wartungsfirmen oder dem Facility Management
Es sind keine Vorraussetzungen notwendig.
Nachdem wir, die Nordum-Akademie, Ihre Anmeldung erhalten haben, Bestätigen wir diese schnellstmöglich per E-mail.
Meinungen
Themen
- Rechtliche und technische Grundlagen
- Trinkwasser
- Trinkwasserverordnung
- Gefährdungsanalyse
- Trinkwasseruntersuchung
- Legionellen
- Trinkwasserhygiene
- Immobilien
- Grenzerte
- Trinkwasserkommission
Dozenten
Thorsten Rabe
Technischer Berater im Fachverband SHK MV etc.
Inhalte
Mit der Änderung der TrinkwV ist es zu einer Verschärfung der Untersuchungs- und Anzeigepflichten u.a. bei Legionellen bei gewerblichen Vermietern gekommen. Die Regelungen der TrinkwV richten sich nicht nur an Unternehmen, die Trinkwasser für die Allgemeinheit bereitstellen, sondern auch an Inhaber von Trinkwasserinstallationen. Die Neuregelung des §16(7) TrinkwV „Gefährdungsanalyse in Trinkwasser-Installationen“ ist für die beteiligten Fachkreise wie Betreiber und Firmen im Segment Facility Management sowie Installateure und Fachplaner in der Technischen Gebäudeausrüstung von großer Bedeutung.
Bei einer Kontamination einer Trinkwasser-Anlage sollten mit Hilfe der Gefährdungsanalyse systematisch die Gefahrenpunkte identifiziert und die Risiken für die Gesundheit eingeschätzt sowie entsprechende Maßnahmen abgeleitet werden. Dafür sind eine einheitliche Vorgehensweise bei Bewertung von Gefahrenpunkten und praktische Erfahrungen notwendig. Grundsätze werden vom Umweltbundesamt vorgegeben. Bei der Umsetzung in die Praxis sind in der Vergangenheit zahlreiche Fehler gemacht worden.
Anforderungen und Grundsätze an die Gefährdungsanalyse - Trinkwasserverordnung