Der Entwurf der neuen "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen u. Richtlinien für Markierungen auf Straßen" (ZTV M) sieht bezüglich der Qualifikation des Markierungspersonals folgende neue Regelung vor:
"Markierungsarbeiten dürfen nur von Unternehmen ausgeführt werden, deren Personal eine ausreichende Fachkunde auf dem Gebiet der Fahrbahnmarkierung besitzt.
Bei der Ausführung von vorübergehenden Markierungen auf innerörtlichen Straßen und Landstraßen gemäß RSA Teil B bzw. C ist der Nachweis der Fachkunde durch die erfolgreiche Teilnahme an einer zweitägigen Lehrveranstaltung zum Thema Fahrbahnmarkierung bei einer von der BASt anerkannten unabhängigen Institution ausreichend. Bei der Ausführung gemäß RSA Teil D gelten die Anforderungen nach Absatz 1.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass bei der Applikation von endgültigen bzw. vorübergehenden Markierungen eine geschulte und geprüfte Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen des eigenen Betriebes anwesend ist. Die Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen muss sich vor Ort durch Vorlage eines entsprechenden Lichtbildausweises identifizieren lassen können."
Aufgrund dieser neuen Anforderungen im ZTV M Entwurf an das Markierungspersonal, bietet die IHK einen speziellen zweitägigen Lehrgang für vorübergehende gelbe Markierungsarbeiten im Bereich von Arbeitsstellen auf Stadt- u. Landstraßen an.
Bitte bringen Sie zur Ausstellung des Ausweises ein aktuelles Lichtbild mit.
Inhalte:
- Grundwissen Markierungen:
- Systeme
- Verfahren
- Zulassungen
- Regelwerke:
- StVO
- ZTV M
- TL M
- RMS
- Stoffkunde:
- Farben
- Plastikmassen
- Nachstreumittel
- Markierungsfolien
- Applikationstech
Abschluss
Interner schriftlicher Test, IHK-Fachkundenachweis und Ausweis
Voraussetzung sind 70% Anwesenheit sowie eine erfolgreiche Teilnahme am Abschlusstest.