Arbeitnehmerüberlassungsgesetz / Leiharbeit / AÜG
Seminar
In Köln, Berlin, Frankfurt Am Main und an 3 weiteren Standorten
Beschreibung
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Kursart
Intensivseminar
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Niveau
Mittelstufe
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Ort
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Unterrichtsstunden
8h
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Dauer
1 Tag
Sie können den Begriff der Leiharbeit vom Arbeits-, Dienst- und Werksvertrag abgrenzen und verstehen die Rechtsbeziehungen und Haftungsverhältnisse im Verhältnis zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer. Sie kennen insbesondere die arbeits- und sozialrechtlichen Folgen unwirksamer (illegaler) Arbeitnehmerüberlassung. Sie kennen die erweiterten Beteiligungsrechte und neuen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats und wissen, welche Folgen die Verstöße gegen diese Beteiligungsrechte haben können. Gerichtet an: Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, HR Professionals, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche, Personalreferenten sowie an Personal- und Betriebsräte, die mit dem Einsatz von Fremdpersonal im Unternehmen beschäftigt sind. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPe
Wichtige Informationen
Dokumente
- Arbeitnehmerueberlassung.pdf
Standorte und Zeitplan
Lage
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Hinweise zu diesem Kurs
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Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, HR Professionals, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche, Personalreferenten sowie an Personal- und Betriebsräte, die mit dem Einsatz von Fremdpersonal im Unternehmen beschäftigt sind. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich.
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Michael Grote
Michael Grote
Themen
- AÜG
- Leiharbeit
- Arbeitnehmer
Dozenten
Erfahrene Richter aus der Arbeitsgerichtsbarkeit versierte Rechtsanwälte
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Erfahrene Richter aus allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit, versierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht. Alle Referenten verfügen über eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung.
RA Johannes Hackl
Rechtsanwalt in Berlin
Herr Rechtsanwalt Johannes Hackl ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Berlin, deren klare Schwerpunktsetzung auf alle Bereiche des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts liegt. Er berät Arbeitnehmer und Betriebsräte zu allen Fragen rund um das Arbeits-, Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht und vertritt diese auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Aufgrund seiner Erfahrungen im Personalbereich einer mittelständischen Unternehmensgruppe kennt er sich bestens sowohl auf der Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite aus.
RA Thomas Klaes
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Klaes ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Köln. Er berät sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer als auch Betriebsräte in allen Fragen und Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und vertritt deren Interessen auch bundesweit vor Gericht. Zu seinen Aufgaben zählen nicht nur die Gestaltung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen und sonstigen Vereinbarungen aus dem Bereich des Arbeitsrechts, sondern auch die Beratung seiner Mandanten, wenn es um Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz geht, also Streit über wechselseitige Rechte
RAin Katharina Pfenninger
Fachanwaltin für Arbeitsrecht in Heidelberg
Frau Pfenninger ist Fachanwältin für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Heidelberg. Neben dem individuellen Arbeitsrecht wie z.B. die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten rund um den Ausspruch von Kündigungen, die Geltendmachung von Provisionsansprüchen und Lohnansprüchen, sowie die Klärung von Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit, bildet auch das kollektive Arbeitsrecht einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit.
Inhalte
Das neue Recht der Arbeitnehmerüberlassung Die rechtssichere Gestaltung beim Einsatz von Leiharbeitnehmern
Erfahren Sie das Wichtigste zu:
Überblick über die Rechtsquellen der Zeitarbeit (einschl. Europarecht)
■ Inhalt und Aufbau des AÜG
■ Arbeitnehmerüberlassung in der EU
■ Das Tarifgefüge der Zeitarbeit
Begriff der vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung
■ Echte und unechte Leiharbeit
■ Der Begriff „vorübergehend“
■ Erlaubnispflicht für die Arbeitnehmerüberlassung
■ Haftungsrisiken für Entleihers/Verleihers
Vertragliche Beziehungen bei der Arbeitnehmerüberlassung
■ Die vertraglichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer - Entleiher - Verleiher
■ Rechtssichere Gestaltung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages
■ Geltung von Tarifverträgen
■ Grundsätze „Equal-Payment“ und „Equal Treatment“ sowie Ausnahmemöglichkeiten vom Gleichbehandlungsgebot
durch Tarifverträge
■ Verlängerung befristeter Arbeitsverträge durch Zeitarbeit?
■ Auswirkungen der Beschäftigung von im Kündigungsschutzrecht, insbesondere Sozialauswahl und Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
■ Vermittlungsprovisionen für Zeitarbeitsfirmen
Arbeitnehmerüberlassung in Abgrenzung zu weiteren Möglichkeiten des Fremdpersonaleinsatzes
(z.B. Arbeits-, Dienst- und Werksvertrag)
Konzerninterner Personalverleih als Alternative zur Anstellung
■ "Tarifausstieg" durch interne Konzernleihe?
■ Outsourcing und konzerninterner Personaldienstleister
■ Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung vs. Betriebsübergang (§ 613 a BGB)
■ Haustarifverträge: Wann bietet sich der Abschluss an / wie trete ich aus dem Arbeitgeberverband aus?
■ Vereinbarkeit von Leiharbeiter-Pools mit dem AÜG?
Konsequenzen (illegaler) unwirksamer Arbeitnehmerüberlassung
■ Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Folgen unwirksamer Überlassungsverträge
■ Der Verlust der behördlichen Erlaubnis und seine rechtlichen Folgen
■ Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten
Betriebsverfassungsrechtliche Fragen
■ Die betriebsverfassungsrechtliche Stellung der Leiharbeitnehmer
■ Leiharbeitnehmer und deren Auswirkungen auf die Schwellenwerte des BetrVG - neue Rechtsprechung des BAG
■ Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der "Einstellung" von Leiharbeitern
■ Informations- und Einsichtsrechte des Betriebsrats
■ Möglichkeiten des Betriebsrats zur Beschäftigungssicherung des Stammpersonals
■ Rechtsfolgen eines Verstosses gegen Beteiligungsrechte
■ Rechte der Leiharbeitnehmer in betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht
Die gesetzlichen und tarifvertraglichen Neuregelungen und ihre Folgen
■ Rechte der Leiharbeitnehmer - Pflichten für Entleiher
■ "Drehtürklausel" zum Schutz der Stammbelegschaft
■ Wichtige Neuregelungen durch das AÜG-Kontrollgesetz
■ Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung: die Folgen der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit
■ Lohnuntergrenze für die Leiharbeit
Neues aus der CGZP-Rechtsprechung der einzelnen Arbeits- und Sozialgerichte
Betriebsvereinbarungen zur Leiharbeit; Checklisten; Musterformulierungen; praxisrelevante
Urteile der Rechtsprechung zur Zeitarbeit
Zusätzliche Informationen
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz / Leiharbeit / AÜG