Arbeits- und Tarifvertragsrecht I - Grundlagenseminar
Seminar
In Dortmund
Beschreibung
-
Kursart
Intensivseminar
-
Gerichtet an
Für arbeitnehmer
-
Ort
Dortmund
-
Dauer
5 Tage
Die Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
und die Ausübung von Beteiligungsrechten stehen im Spannungsfeld
arbeits- und tarifvertraglicher Bestimmungen.
Für eine wirksame Interessenvertretung ist die Kenntnis des Tarifvertragsrechts,
des Verfahrens bei Abschluss und Beendigung eines Arbeitsvertrags,
der Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers und des Arbeitsschutzes
von entscheidender Bedeutung.
Neben der Vermittlung dieser rechtlichen Bestimmungen stehen der
Gütetermin vor dem Arbeitsgericht sowie eine Themendarstellung aus
rechtsanwaltlicher Sicht im Mittelpunkt des Seminars. Eine Analyse
mit je einem Arbeitsrichter und einem Rechtsanwalt ermöglicht den
Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Grundsätze des Arbeitsrechts in
ihrer Alltagspraxis nachzuvollziehen und bei der Bewertung von Einzelfällen
in die Betriebsratsarbeit einzubeziehen.
Nach Auffassung des BAG (16.10.1986 – 6 ABR 14/84) ist eine zweiwöchige
Schulung zum Thema „Einführung in das Arbeitsrecht” für jedes
Betriebsratsmitglied, soweit es nicht über langjährige Erfahrungen
verfügt, erforderlich.
Seminarinhalte
z Begriffe des Individual- und Kollektivrechts
z Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis:
y Die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und der Arbeitnehmerin
y Die Entgelt- und Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers
z Arbeitsrechtliche Gestaltungsfaktoren: Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung,
Arbeitsvertrag
z Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen durch den
Betriebsrat
z Schutzrechte für besondere Personengruppen
z Arbeitnehmerhaftung
z Teilzeit- und Befristungsgesetz
z Das Verfahren vor den Arbeitsgerichten
z Der Gütetermin
Zu diesem Seminar gehört der Besuch eines Arbeitsgerichts zum
Gütetermin. Die Vor- und Nachbereitung der Sitzung erfolgt in
der Regel durch den zuständigen Arbeitsrichter/die zuständige
Arbeitsrichterin.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Themen
- Grundlagen Schwerbehindertenvertretungsarbeit
- Basiswissen SGB IX
Dozenten
.N. .N.
Divers
Inhalte
und die Ausübung von Beteiligungsrechten stehen im Spannungsfeld
arbeits- und tarifvertraglicher Bestimmungen.
Für eine wirksame Interessenvertretung ist die Kenntnis des Tarifvertragsrechts,
des Verfahrens bei Abschluss und Beendigung eines Arbeitsvertrags,
der Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers und des Arbeitsschutzes
von entscheidender Bedeutung.
Neben der Vermittlung dieser rechtlichen Bestimmungen stehen der
Gütetermin vor dem Arbeitsgericht sowie eine Themendarstellung aus
rechtsanwaltlicher Sicht im Mittelpunkt des Seminars. Eine Analyse
mit je einem Arbeitsrichter und einem Rechtsanwalt ermöglicht den
Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Grundsätze des Arbeitsrechts in
ihrer Alltagspraxis nachzuvollziehen und bei der Bewertung von Einzelfällen
in die Betriebsratsarbeit einzubeziehen.
Nach Auffassung des BAG (16.10.1986 – 6 ABR 14/84) ist eine zweiwöchige
Schulung zum Thema „Einführung in das Arbeitsrecht” für jedes
Betriebsratsmitglied, soweit es nicht über langjährige Erfahrungen
verfügt, erforderlich.
Seminarinhalte
z Begriffe des Individual- und Kollektivrechts
z Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis:
y Die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und der Arbeitnehmerin
y Die Entgelt- und Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers
z Arbeitsrechtliche Gestaltungsfaktoren: Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung,
Arbeitsvertrag
z Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen durch den
Betriebsrat
z Schutzrechte für besondere Personengruppen
z Arbeitnehmerhaftung
z Teilzeit- und Befristungsgesetz
z Das Verfahren vor den Arbeitsgerichten
z Der Gütetermin
Zu diesem Seminar gehört der Besuch eines Arbeitsgerichts zum
Gütetermin. Die Vor- und Nachbereitung der Sitzung erfolgt in
der Regel durch den zuständigen Arbeitsrichter/die zuständige
Arbeitsrichterin.
Arbeits- und Tarifvertragsrecht I - Grundlagenseminar