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Arbeitsrecht Frankreich: Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern rechtssicher gestalten

Seminar

In Düsseldorf ()

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325 € inkl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Anfänger

  • Unterrichtsstunden

    6h

  • Dauer

    1 Tag

Das französische Arbeitsrecht gewährt dem Arbeitnehmer einen umfassenden Schutz und stellt hohe Anforderungen an Form und Grund der Kündigung.Neben den Gesetzen, den Verordnungen und der Rechtsprechung kennt das französische Arbeitsrecht eine Vielzahl von Tarifverträgen und Betriebsordnungen als Rechtsquellen. Deshalb ist bei jedem Arbeitsvertrag zunächst zu prüfen, ob und gegebenenfalls welcher Tarifvertrag Anwendung findet. Häufig ergeben sich daraus für Unternehmen besondere Regelungen zur Arbeitszeit, zu Kündigungsfristen und eventuell zu zahlenden Entschädigungen.

Hinweise zu diesem Kurs

Einstellung von Mitarbeitern in Frankreich
- Anwendbares Recht
- Tarifverträge: Anwendung eines Tarifvertrages
- Die Einstufung der Mitarbeiter
- Gehalt • Sozialversicherungen • Steuern
Der befristete Arbeitsvertrag
- Dauer • Formvorschriften • Probezeit • Risiken und Nachteile
Der unbefristete Arbeitsvertrag
- Die Probezeit • Die gesetzliche Arbeitszeit • Urlaub
- Wettbewerbsverbot • Praktische Aspekte • Der besondere Status des VRP (Handelsreisender) • Die Entsendung • Der Geschäftsführervertrag
Das Entlassen von Mitarbeitern in Frankreich – Teil I
- Kündigung von befristeten Verträgen
Das Entlassen von Mitarbeitern in Frankreich – Teil II
- Kündigung von unbefristeten Verträgen nach der Probezeit aus persönlichen / wirtschaftlichen Gründen
- Möglichkeiten der einvernehmlichen Vertragsbeendigung

Geschäftsführer und Personalverantwortliche, Juristen, Rechtsanwälte

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  • Arbeitsrecht
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Dozenten

Emile Wider

Emile Wider

individuelles als auch im kollektives französisches Arbeitsrecht

Inhalte

Geschäftsführer und Personalverantwortliche bekommen in der BWNRW-Sonderveranstaltung „Arbeitsrecht Frankreich – Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern rechtssicher gestalten“ am27.06.2017 von 9.30 Uhr bis ca. 16.30 Uhr in Düsseldorf einen aktuellen Überblick über die Besonderheiten des französischen Individualarbeitsrechts. Ferner werden die wesentlichen Aspekte der Entsendung und der besondere Status des Handelsreisenden behandelt.

Zusätzliche Informationen

http://bwnrw.de/programm/xtraseminare

Arbeitsrecht Frankreich: Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern rechtssicher gestalten

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