Arbeitsrecht Niederlande: Das aktuelle Vertrags- und Kündigungsrecht

Seminar

In Düsseldorf

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325 € inkl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Anfänger

  • Ort

    Düsseldorf

  • Unterrichtsstunden

    7h

  • Dauer

    1 Tag

Das niederländische Arbeitsrecht hat in den vergangenen Monaten grundlegende Änderungen erfahren. Diese betreffen u. a. die Bereiche der Befristung von Arbeitsverträgen, Kündigungsrecht nebst Abfindung, Weiterbeschäftigung rentenberechtigter Arbeitnehmer und Arbeitsflexibilisierung. Inzwischen sind bereits erste Urteile auf Grundlage des neuen niederländischen Arbeitsrechts ergangen.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen, NRW)
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Uerdinger Straße 58-62, 40474

Beginn

auf Anfrage

Hinweise zu diesem Kurs

Geschäftsführer und Personalverantwortliche aus Unternehmen erhalten in der BWNRW-Sonderveranstaltung „Arbeitsrecht Niederlande: Das aktuelle Vertrags- und Kündigungsrecht“ von 9.30 Uhr bis ca. 16.30 Uhr im Haus „unternehmer nrw“ in Düsseldorf einen Überblick über das aktuelle Individual- und Kollektivarbeitsrecht in den Niederlanden. Berücksichtigt werden dabei insbesondere die Änderungen im Vertrags- und Kündigungsrecht zum 1. Januar 2015 und zum 1. Juli 2015. Ferner werden die wesentlichen Aspekte der grenzüberschreitenden Beschäftigung aus Sicht des Arbeitgebers behandelt.

Geschäftsführer und Personalverantwortliche

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  • Niederlande

Dozenten

Friederike juncker

Friederike juncker

Arbeits- und Mitbestimmungsrecht

Inhalte

Individualarbeitsrecht in den Niederlanden

  • Vertragliche Bestimmungen (z. B. Befristungen Probezeit Mindestlohn Urlaub)

  • Lohnfortzahlung bei Krankheit

  • Kündigungsrecht

  • Änderungen im Vertrags- und Kündigungsrecht zum 1.1.2015 und 1.7.2015

Kollektives Arbeitsrecht in den Niederlanden

  • Verbindlichkeit von Tarifverträgen allgemein

  • Besonderheiten bestimmter Tarifverträge (z. B. in den Bereichen Elektro, Metall und (Gross-) Handel)

  • Verbindlichkeit von kollektiven Pensionsregelungen

Grenzüberschreitende Beschäftigung:

  • Beachtung von Arbeitsrecht, Steuern und Sozialversicherungen

  • Gründung einer Niederlassung

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