Asbest - Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten nach TRGS 519, Anlage 4c (Sachkunde für Tätigkeiten mit Asbest - Zweitägiger Sachkundelehrg...

Kurs

In Berlin

695 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Ort

    Berlin

ErfolgsfaktorenSeminare und PrüfungenNeben Seminaren bietet WIS als einzige Website einen allumfassenden Überblick über die IHK-Weiterbildungsprüfungen. Qualität der KursinformationDie zu den Seminaren existenten Informationen entsprechen vollständig derPAS 1045 und stellen somit die Verfügbarkeit aller wesentlichen Informationen sicher. 695.00,-⬠ohne MwSt.

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Berlin
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Breite Straße 29, 10178

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auf Anfrage

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Das WIS.IHK ist ein etablierter, innovativer Weiterbildungsanbieter, der sich mit Energie und Leidenschaft der Aus- und Weiterbildung Erwachsener widmet. Seit über zehn Jahren steht das WIS.IHK Teilnehmern als kompetenter und starker Partner zur Seite und unterstützt sie dabei, sich erfolgreich ins Berufsleben einzugliedern und/oder weiterzuentwickeln.


Beschreibung des Seminars

Staatlich anerkannter zweitägiger Sachkundelehrgang (Asbestschein) nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten bzw. ASI-Arbeiten geringen Umfangs gem. Anlage 4c sowie für die (Zwischen-) Lagerung, den Transport und die Abfallentsorgung.

Hintergrund:

Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung beschreiben die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen. Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über sachkundige Mitarbeiter verfügen.

Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurde die Neufassung der TRGS 519 sehr verschärft: so wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung nach Anlage 5 komplett gestrichen.




Alle Personen, die Asbest-Instandhaltungsarbeiten in der Praxis vornehmen wollen, brauchen zukünftig einen 2-Tages-Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 4c.

Gefahrenbegründende Tätigkeiten sind auch für Privatpersonen verboten und begründen einen Straftatbestand im Umweltbereich (§§ 326, 328 StGB). Daher benötigen auch Privatpersonen einen Sachkundenachweis beim Umgang mit Asbest . Der notwendige Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Werden Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten oder Entsorgungsarbeiten vorgenommen, muss der Sachkundenachweis durch einen zweitägigen Lehrgang gem. Anlage 4 der TRGS 519 erworben werden.


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