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Aufbauseminar: Der Dienstunfall nach dem Beamtenversorgungsgesetz

Kurs

In Wuppertal ()

790 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Dauer

    1 Tag

Zum Seminar Aufbauseminar: Der Dienstunfall nach dem Beamtenversorgungsgesetz Das Dienstunfallrecht ist ein komplizierter, komplexer Bestandteil des Beamten­ver­sor­gungs­ge­setzes und selten Bestandteil der Verwal­tungs­aus­bildung. Deshalb bleiben z.B. Zusammenhangsfragen oder Fragen zur Feststellung der Minderung der Erwerbs­fä­higkeit bzw. des Grades der Schädi­gungs­folgen nur der Einschätzung des medizi­ni­schen Sachverständigen faktisch vorbe­halten und werden von der Verwaltung in der Regel kritiklos übernommen. Nicht jeder Mediziner verfügt aber seiner­seits über die erfor­der­lichen unfall­recht­lichen Kennt­nisse. Und so ergehen oft, vor allem als Folge amtsärzt­licher Einschätzung, fehlerhafte Verwal­tungs­ent­schei­dungen. Häufig wird der Unfallausgleich wegen einer zu hoch angesetzten Minderung der Erwerbs­fä­higkeit oder eines zu hohen Grades der Schädi­gungs­folgen zu Unrecht gewährt. In diesen Fällen darf die Verwaltung der gutachtlichen Einschätzung nicht folgen. Dies setzt voraus, dass die Verwaltung in der Lage ist, eine Fehlein­schätzung des Gutachters zu erkennen.

Die Teilnehmer werden im Aufbauseminar zum Dienstunfall nach dem Beamten­ver­sor­gungs­gesetz in die Lage versetzt, den richtigen Gutachter auszu­wählen, diesem die für den Einzelfall relevanten Fragen zu stellen und danach eine recht­mäßige Verwaltungsentscheidung zu treffen. Sie werden Unfall­folgen aus Gutachten erkennen und im Verwal­tungsakt benennen können. Die Fortbildung zum Dienstunfall nach dem Beamten­ver­sor­gungs­gesetz berück­sichtigt auch etwaige dienstunfallrechtliche Änderungen (Unfallausgleich / Grad der Schädi­gungs­folgen) in den Versor­gungs­ge­setzen der Länder.

Hinweise zu diesem Kurs

Teilnehmerkreis (m/w): Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die mit dienstunfall­rechtlichen Fragen betraut sind & Dienst­vorge­setzte Mitarbeiter in Personal- und Versorgungsverwaltungen Untersuchungsführer nach § 45 Abs. 3 BeamtVG Mitarbeiter von Personalvertretungen Fachkräfte für Arbeitssicherheit Amtsärzte

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Themen

  • Verwaltung
  • Recht
  • Unfall

Inhalte

Seminarinhalt: Aufbauseminar: Der Dienstunfall nach dem Beamtenversorgungsgesetz

  1. Allgemeine Grundzüge des Dienstunfallrechts einschließlich Wegeunfall
  2. Innere und ursächliche Zusammenhänge
  3. Gutachten mit unterschiedlichen Ergebnissen
  4. Gelegenheitsursache
  5. Was sind Unfallfolgen und wie werden sie festgestellt?
  6. Fehlerhafte Gutachten erkennen und darauf reagieren
  7. Wann ist ein neues Gutachten erforderlich?
  8. Kann man den Unfallausgleich zurückfordern?
  9. Die Begründung des nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
  10. Rücknahme eines Verwaltungsaktes nach § 35 BeamtVG oder § 48 VwVfG (oder entsprechenden Landesvorschriften)
  11. Was sind die Erfahrungswerte bei Minderung der Erwerbs­fä­higkeit (MdE) bzw. beim Grad der Schädigungsfolgen (GdS)?
  12. Ist die Versorgungsmedizin-Verordnung (ehemalige Anhalts­punkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Ent­schä­digungsrecht) maßgebliche Grundlage für die Feststel­lung der MdE / des GdS?
  13. Kann die Verwaltung ohne ärztliches Gutachten entscheiden?
  14. Muss der Verletzte den Unfallausgleich beantragen?
  15. Was ist in Todesfällen zu beachten?
  16. Wann ist eine Obduktion erforderlich?
  17. Mögliche Folgen einer fehlenden Obduktion
  18. Verfahrensfragen nach § 45 BeamtVG oder entsprechenden Landesvorschriften

Zusätzliche Informationen

Ihr Seminarleiter: Jörg Brüser, Berlin

Aufbauseminar: Der Dienstunfall nach dem Beamtenversorgungsgesetz

790 € zzgl. MwSt.