Seminar

In Stuttgart, Frankfurt Am Main, Köln und an 5 weiteren Standorten

360 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Unterrichtsstunden

    8h

  • Dauer

    1 Tag

Sie lernen die wesentlichen arbeitsrechtlichen Vorschriften beim Abschluss und der Gestaltung von Aufhebungsverträgen. Sie bekommen einen Überblick über die Regelungsinhalte der Aufhebungsverträge (z.B. Abfindungshöhe) und lernen als Arbeitgeber sowie Arbeitnehmervertreter neue arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Optimalisierungsstrategien kennen. Ziel des Seminar ist es, neben der Senkung bzw. Vermeidung der "Folge"-Kosten im Anschluss an die Beendigung von Arbeitsverhältnissen auch in Zukunft rechtssichere Verträge zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen schließen zu können. Gerichtet an: Das Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Leiter von Personal- und Rechtsabteilungen sowie an Betriebs- bzw. Personalräte. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich.

Wichtige Informationen

Dokumente

  • Aufhebungsvertraege.pdf

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Berlin
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Friedrichstr. 96, 10117

Beginn

auf Anfrage
Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen, NRW)
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Nördlicher Zubringer 6, 40470

Beginn

auf Anfrage
Frankfurt A.M. (Hessen)
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Den Haager Str. 5, 60327

Beginn

auf Anfrage
Frankfurt Am Main (Hessen)
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Cargocity Süd, 60549

Beginn

auf Anfrage
Hamburg
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Neanderstr. 20, 20459

Beginn

auf Anfrage
Hamburg
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Heidenkampsweg 34, 20097

Beginn

auf Anfrage
Hamburg
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Amsinckstraße 53, 20097

Beginn

auf Anfrage
Hamburg
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Billwerder Neuer Deich 14, 20539

Beginn

auf Anfrage
Köln (Nordrhein-Westfalen, NRW)
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Bayenstr. 51, 50678

Beginn

auf Anfrage
München (Bayern)
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Schwanthaler Str. 36, 80336

Beginn

auf Anfrage
München (Bayern)
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Arnulf Str. 2, 80335

Beginn

auf Anfrage
Stuttgart (Baden-Württemberg)
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Hauptstaetter Str. 147, 70178

Beginn

auf Anfrage
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Hinweise zu diesem Kurs

Die Veranstaltungen richteten sich ausdrücklich sowohl an Arbeitgeber, Geschäftsführer, Personalverantwortliche als auch an Betriebs- und Personalräte. Es handelt sich um ein Seminar gem. § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG.

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Themen

  • Arbeitsrecht
  • Aufhebungsvertrag

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Herr Rechtsanwalt Dr. Heiko Peter Krenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Berlin. Um den Blick für die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite nicht zu verlieren, berät er sowohl Unternehmen als auch Betriebs-, Personalräte, Arbeitnehmer, Führungskräfte und Organvertreter in allen Gebieten des Arbeitsrechts. Herr Dr. Krenz ist spezialisiert auf die Begleitung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen im Rahmen von Unternehmensumstrukturierungen.

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Erfahrene Richter aus allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit, versierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht. Alle Referenten verfügen über eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung.

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Herr Professor Dr. Stephan Oliver Pfaff ist Rechtsanwalt und lehrt Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der SRH Hochschule Heidelberg. Vor seiner Berufung an die SRH Hochschule Heidelberg war er bei namhaften internationalen Wirtschaftskanzleien in Frankfurt am Main als Rechtsanwalt tätig. Es ist ein gefragter Dozent für arbeitsrechtliche Themen. Durch seine Tätigkeit als Rechtsanwalt und als Referent weiß er das Thema Arbeitsrecht praxisnah darzustellen.

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Herr Jean Martin Jünger ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Mannheim. Er berät in allen Bereichen gerichtlich und außergerichtlich. Seine Tätigkeit reicht von der Gestaltung und rechtlichen Optimierung von Anstellungsverträgen bis zur Verhandlung von Sozialplänen. Darüber hinaus verfügt er über Erfahrungen bei der Lösung von Problemen des Betriebsübergangs. Durch das Korrespondenzbüro in Miami, Florida beschäftigt er sich des Weiteren mit dem internationalem Privatrecht. Im Bereich der Referententätigkeit mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht verfügt er über mehrjährige Erfahrung.

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Herr Rechtsanwalt Johannes Hackl ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Berlin, deren klare Schwerpunktsetzung auf alle Bereiche des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts liegt. Er berät Arbeitnehmer und Betriebsräte zu allen Fragen rund um das Arbeits-, Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht und vertritt diese auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Aufgrund seiner Erfahrungen im Personalbereich einer mittelständischen Unternehmensgruppe kennt er sich bestens sowohl auf der Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite aus.

Inhalte

Aufhebungsverträge im Spiegel der Rechtsprechung und der aktuellen gesetzlichen Tendenzen


Abschluss und Gestaltung von Aufhebungsverträgen

(Leitfaden, Checklisten, Mustervertrag, Fehlerquellen)

Regelungsinhalte von Aufhebungsverträgen

(z.B. Abfindungshöhe, Fortzahlung der Vergütung, Freistellung, Zeugnis,
Dienstwagen, Wettbewerbsverbot, Outplacementkosten, Ausgleichsklauseln)

Gesetzlicher Abfindungsanspruch gemäß §1a KSchG

Auswirkungen der AGB-Regelungen und des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes

Anspruch auf Abschluss eines Aufhebungsvertrags
wegen Altersdiskriminierung

Geänderte sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen
durch die neue Rechtsprechung des Bundessozialgerichts

(Sperrfrist, Ruhenszeit und Erstattungsansprüche)

Anrechnung von Abfindungen auf das Arbeitslosengeld

„Beseitigungsmöglichkeiten“ von Aufhebungsverträgen

Auskunfts- und Hinweispflichten des Arbeitgebers

Aktuelle Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit

Zusätzliche Informationen

Preisinformation: Im Seminarpreis enthalten ist das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen.

Aufhebungsverträge

360 € zzgl. MwSt.