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Aufrechterhaltung der Fachkunde mit dem Schwerpunkt: Einsammeln und Transportieren
Seminar
In Offenbach am Main ()
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Dauer
2 Tage
Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 11 EfbV) müssen sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortbilden. Für den Erhalt der abfallrechtlichen Beförderungserlaunis ist gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (§ 5 Abs. 3 AbfAEV) mindestens alle 3 Jahre eine Fortbildung erforderlich.
Meinungen
Inhalte
Beschreibung:
Zweitäiges bundesweit staatlich anerkanntes Aufbauseminar i.S.d. Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (AbfAEV) Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 11 EfbV) müssen sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortbilden. Für den Erhalt der abfallrechtlichen Transportgenehmigung ist gemäß der Beförderungserlaubnis (§ 5 Abs. 3 AbfAEV) mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung erforderlich. Dieses Seminar spricht besonders alle an der Abfalltransportkette beteiligten Unternehmen an. Es werden für diesen Bereich relevante Themen und Fragestellungen behandelt wie z.B.:
- Sorgfalts- und Nachweispflichten des Sammelentsorgers
- Rechtlichen Rahmenbedingungen zur Beförderung von Abfällen
- Welche Dinge sind bei Befördererwechsel, Zwischenlagerung oder Wechsel des Transportmittels zu beachten?
- Welche Auswirkungen hat die Einführung des elektro-nischen Nachweisverfahrens auf den Alltag des Sammelentsorgers?
Inhalte:
- Aktueller Sachstand zum Vollzug des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
- Neue rechtliche Vorgaben durch den EuGH
- Konsequenzen für das nationale Recht
- Umsetzung der GewerbeabfallVO
- Umsetzung der AbfallablagerungsVO
- Konsequenzen aus der neuen AltholzVO
- Rechtliche Rahmenbedingungen für Abfallbeförderungen
- Fahrpersonalvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten) und Arbeitszeiten
- Ausrüstung mit dem Kontrollgerät (Fahrtenschreiber) und Aufzeichnungspflicht
- Grundpflichten des Sammelentsorgers
- Sorgfaltspflichten des Sammelentsorgers
- Getrennthaltungsgebot/Vermischungsverbot
- Der Sammelentsorger als Entsorgungsfachbetrieb
- Die Nachweispflichten des Sammelentsorgers gemäß der Nachweisverordnung
- Das Sammelentsorgungsnachweisverfahren nach § 8 ff. NachwV
- Voraussetzungen der Teilnahme an der Sammelentsorgung
- Deklarationsanalyse im Sammel- entsorgungsverfahren
- Besonderheiten des Sammelbegleitscheins
- Ausfüllhinweise für die Formulare
- Fehlerquellen im Nachweisverfahren und in der Begleitscheinführung
- Das Nachweisregister bei der Sammelentsorgung
- Besonderheiten im Nachweisverfahren
- Befreiung der Nachweispflicht
- Umfirmierung bei Firmenzusammenschlüssen
- Die Beförderung von Abfall im Rahmen von Sammelentsorgungen
- Transportgenehmigungspflicht
- Genehmigungsunterlagen
- Versicherungspflicht des Genehmigungsinhabers
- Zurückweisung bei der Entsorgungsanlage
- Umschlagen von Abfall
- Wochenendprivileg
- Zwischenlagerung v. Abfall
Aufrechterhaltung der Fachkunde mit dem Schwerpunkt: Einsammeln und Transportieren