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Aufrechterhaltung der Fachkunde mit dem Schwerpunkt: Einsammeln und Transportieren

Seminar

In Offenbach am Main ()

598 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Dauer

    2 Tage

Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 11 EfbV) müssen sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortbilden. Für den Erhalt der abfallrechtlichen Beförderungserlaunis ist gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (§ 5 Abs. 3 AbfAEV) mindestens alle 3 Jahre eine Fortbildung erforderlich.

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Inhalte

Für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern

Beschreibung:
Zweitäiges bundesweit staatlich anerkanntes Aufbauseminar i.S.d. Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) sowie von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern (AbfAEV) Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 11 EfbV) müssen sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortbilden. Für den Erhalt der abfallrechtlichen Transportgenehmigung ist gemäß der Beförderungserlaubnis (§ 5 Abs. 3 AbfAEV) mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung erforderlich. Dieses Seminar spricht besonders alle an der  Abfalltransportkette beteiligten Unternehmen an. Es werden für diesen Bereich relevante Themen und Fragestellungen behandelt wie z.B.:
  • Sorgfalts- und Nachweispflichten des Sammelentsorgers
  • Rechtlichen Rahmenbedingungen zur Beförderung von Abfällen
  • Welche Dinge sind bei Befördererwechsel, Zwischenlagerung oder Wechsel des Transportmittels zu beachten?
  • Welche Auswirkungen hat die Einführung des elektro-nischen Nachweisverfahrens auf den Alltag des Sammelentsorgers?
Die teilweise komplexen Inhalte werden durch das Zusammenspiel von Vortrag und Diskussion verständlich vermittelt. Ihre speziellen Fragen und Probleme, die bei Ihrer täglichen Arbeit auftreten, beantworten unsere Referenten gern, kompetent und praxisnah.

Inhalte:
  • Aktueller Sachstand zum Vollzug des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
    • Neue rechtliche Vorgaben durch den EuGH
    • Konsequenzen für das nationale Recht
    • Umsetzung der Gewerbe­abfallVO
    • Umsetzung der AbfallablagerungsVO
    • Konsequenzen aus der neuen AltholzVO
  • Rechtliche Rahmenbedingungen für Abfallbeförderungen
    • Fahrpersonalvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten) und Arbeitszeiten
    • Ausrüstung mit dem Kontrollgerät (Fahrtenschreiber) und Aufzeichnungspflicht
  • Grundpflichten des Sammelentsorgers
    • Sorgfaltspflichten des Sammelentsorgers
    • Getrennthaltungsgebot/Vermischungsverbot
    • Der Sammel­entsorger als Entsorgungsfachbetrieb
  • Die Nachweispflichten des Sammelentsorgers gemäß der Nachweisverordnung
    • Das Sammelentsorgungsnachweisverfahren nach § 8 ff. NachwV
    • Voraussetzungen der Teilnahme an der Sammelentsorgung
    • Deklarationsanalyse im Sammel- entsorgungsverfahren
    • Besonderheiten des Sammelbegleitscheins
  • Ausfüllhinweise für die Formulare
    • Fehlerquellen im Nachweisverfahren und in der Begleitscheinführung
    • Das Nachweisregister bei der Sammelentsorgung
    • Besonderheiten im Nachweisverfahren
    • Befreiung der Nachweispflicht
    • Umfirmierung bei Firmenzusammenschlüssen
  • Die Beförderung von Abfall im Rahmen von Sammelentsorgungen
    • Transportgenehmigungspflicht
    • Genehmigungsunterlagen
    • Versicherungspflicht des Genehmigungsinhabers
    • Zurückweisung bei der Entsorgungsanlage
    • Umschlagen von Abfall
    • Wochenendprivileg
    • Zwischenlagerung v. Abfall


Aufrechterhaltung der Fachkunde mit dem Schwerpunkt: Einsammeln und Transportieren

598 € zzgl. MwSt.