Aufrechterhaltung der Fachkunde mit dem Schwerpunkt: Kommunale Abfälle (Für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben ...

Kurs

In Berlin

590 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Ort

    Berlin

ErfolgsfaktorenSeminare und PrüfungenNeben Seminaren bietet WIS als einzige Website einen allumfassenden Überblick über die IHK-Weiterbildungsprüfungen. Qualität der KursinformationDie zu den Seminaren existenten Informationen entsprechen vollständig derPAS 1045 und stellen somit die Verfügbarkeit aller wesentlichen Informationen sicher. Die überwiegende Anzahl der öffentlich-rechtlichen Entsorger (ÖRE) sowie der sog. eingesetzten Dritten (gemäß § 15, 17 und 18 KrW-/AbfG) sind Entsorgungsfachbetriebe. Das hierfür eingesetzte Leitungs- und Aufsichtspersonal hat in den oben genannten Fristen die erforderliche Fachkunde aufrecht zu erhalten. Entsprechend ist die Ausrichtung dieses Seminars auf die Personengruppe von kommunalen und privaten Unternehmen gerichtet, die sich überwiegend mit der Entsorgung überlassungspflichtiger Abfälle beschäftigt. Ebenso sind Mitarbeiter von sonstigen kommunalen Entsorgungseinrichtungen (Bauhöfe, Zwischenläger, Sortieranlagen oder Deponiebetreiber) oder auch kommunale Abfallwirtschaftsberater angesprochen. Sonstige abfallwirtschaftliche Akteure (z.B. der Abfallbeauftragte) können mit dem vorliegenden Seminar ihre Fachkunde auffrischen.

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Berlin
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Breite Straße 29, 10178

Beginn

auf Anfrage

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Inhalte

Das WIS.IHK ist ein etablierter, innovativer Weiterbildungsanbieter, der sich mit Energie und Leidenschaft der Aus- und Weiterbildung Erwachsener widmet. Seit über zehn Jahren steht das WIS.IHK Teilnehmern als kompetenter und starker Partner zur Seite und unterstützt sie dabei, sich erfolgreich ins Berufsleben einzugliedern und/oder weiterzuentwickeln.


Beschreibung des Seminars

Beschreibung:


Bundesweit staatlich anerkanntes zweitägiges Aufbauseminar i.S.d. Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) sowie von Sammlern, Beförderer, Händler und Maklern (AbfAEV)



Gemäß der Verordnung fürEntsorgungsfachbetriebe (§/11/EfbV) haben sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortzubilden.


Gemäß der Beförderungserlaubnis (§ 5 Abs. 3 AbfAEV) haben sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Einsammlungs- und Beförderbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle drei Jahre fortzubilden.



Inhalte:


1. Tag
Allgemeine rechtliche Grundlagen / Unterschied der kommunalen zur privaten (gewerblich-industriellen) Abfallwirtschaft


  • Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BlmSchV)

  • Rechtliche Grundlagen der kommunalen Abfallwirtschaft

  • Systematik sowie Überblick über die wesentlichen Regelungen

  • Die Kommune als Abfallerzeuger und/oder Abfallbesitzer

  • Die Grenzen zwischen privater und kommunaler Entsorgungswirtschaft; Rechte und Pflichten von beauftragten Dritten




Rechtliche Grundlagen der kommunalen Abfallwirtschaft


  • Die geplante Novelle des KrW-/AbfG

  • Abfallwirtschaftliche Grundpflichten der Kommunen

  • Überlassungspflicht / Anschluss- und Benutzungszwang

  • Abfallsatzung / Vorgehen bei Satzungsverstößen




Ausgewählte abfallrechtliche Themen aus Sicht kommunaler Belange


  • Die Abfallwirtschaftspläne der Länder - Wunschvorstellung oder Verpflichtung?

  • Abfallwirtschaftskonzepte

  • Abfallrechtliche Haftung und Sorgfaltspflichten / Rechtssichere Betriebsorganisation (Verantwortlichkeiten des Leitungs- und Aufsichtspersonals)

  • Umgang mit wild abgelagerten Abfällen in der Kommune

  • § 25a HAKA - Beseitigung von illegal abgelagertem umweltgefährdendem Abfall mit dem Mittel des Verwaltungszwanges / abfallrechtliche Sofortmaßnahmen bei Unfällen im Gemeindegebiet (unter besonderer Berücksichtigung möglicher Kostenpflichten)




2. Tag
Die kommunale Entsorgungskette: Privathaushalt/Gewerbebetrieb – Bauhof/Wertstoffhof - Entsorgungsanlage
Annahmeregime kommunaler Abfallanlagen I


  • Nachweisverordnung (Deregulierungschancen, Nachweisführung, Registerführung, Ausnahmemöglichkeiten)

  • Die rechtlichen Grundlagen der kommunalen Schadstoffsammlung

  • Das Annahmeregime am Beispiel eines klassischen Baufhofes


Neuerungen durch Umsetzung der IED


  • Immisionschutzrechtliche Änderungen

  • Auswirkungen auf die Praxis



Die abfallrechtliche / abfallwirtschaftliche Behandlung von Baustellenabfällen


  • Einstufung / Abgrenzung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen

  • Festlegung des Entsorgungsweges

  • Dokumentationspflichten


Die Entsorgungspraxis kommunaler Krankenhausabfälle




Überblick zu ausgewählten abfallrechtlichen Vorschriften aus Sicht kommunaler Belange


  • Gewerbeabfall (Grundprinzipien / Pflichttonne gemäß § 7 GewerbeAbfVO)

  • Elektroaltgerätegesetz / Batteriegesetz (Grundprinzipien, Aufgaben der ÖRE)

  • Verpackungsverordnung (Grundprinzipien, Aufgaben der ÖRE)

  • Bioabfallsammlung, -behandlung und -verwertung (Novelle KrW-AbfG, BioabfallVO)

  • Bedeutung der Deponien in der Entsorgungslandschaft / Anforderungen an zu deponierende Abfälle (grundlegende Charakterisierung gemäß DeponieVO)

  • Was gilt nach TA Abfall und TASI (BVT-Merkblätter, LAGA-Merkblätter)




Annahmeregime kommunaler Abfallanlagen II


  • Annahme- und Kontrollregelungen bei Deponien

  • Kriterien für die Verwertung in Abfallverbrennungsanlagen





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