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Aufsicht führende Person für Versammlungsstätten (Technik und Aufsicht)
Kurs
Online
Beschreibung
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Kursart
Intensiv-Workshop
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Methodik
Online
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Unterrichtsstunden
18h
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Dauer
2 Tage
Für Betreiber von Versammlungsstätten und Organisatoren von Veranstaltungen in Räumlichkeiten und Gebäuden wie Konzerthäusern, großen Ausstellungsräumen, Messen, Stadthallen, Bürgerhäusern, Schulaulen- und foyers, Mehrzweckhallen, etc. hat die Sicherheit der Besucher oberste Priorität.
Insbesondere in der kulturellen Unterhaltung stehen zudem spannende und atemberaubende Aspekte im Vordergrund. Das Recht auf künstlerische Freiheit stößt an Grenzen, wenn andere schutzwürdige Rechte verletzt werden. Hier erlangen organisatorische Maßnahmen und persönliche Schutzmaßnahmen eine besondere Bedeutung.
Aufsicht führende Personen beraten den Unternehmer bzw. Betreiber einer Veranstaltungsstätte hinsichtlich der sicheren Durchführung einer Veranstaltung. Sie schlagen ihm die aufgrund bau- und arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften erforderlichen Maßnahmen vor und haben darüber hinaus die in dieser Betriebs- und Nutzungsordnung festgelegten Aufgaben und Befugnisse. Als Aufsicht führende Personen gelten Personen, die durch entsprechende Qualifizierungen mit den speziellen Belangen eines Veranstaltungsbetriebes vertraut gemacht worden sind und anschließend regelmäßig über Gefährdungen und erforderliche Sicherheitsmaßnahmen beim Betrieb der Veranstaltungsstätte unterwiesen wurden.
Zusammen mit einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik muss das (sachkundige) Personal fähig sein, die sichere Durchführung von Veranstaltungen u. a. durch ein frühzeitiges Erkennen von Sicherheitsmängeln und die Einleitung notwendiger Maßnahmen zu gewährleisten.
Wichtige Informationen
Dokumente
- LVQ BusinessAkademie Anmeldung_2020.pdf
- A19_LVQ_AufsichtführendePerson_2020.pdf
Hinweise zu diesem Kurs
Befähigte Person - Sachkunde
Meinungen
Themen
- Brandschutz
- Veranstaltung
- Veranstaltungstechnik
- Recht
- Fachkraft für Veranstaltungstechnik
- Gefährdungsbeurteilung
- Versammlungsstätten
- Gefahren
- Evakuierung
- Besuchersicherheit
- Fluchtwegsplanung
- Ausstellungssicherheit
Dozenten
Trainer/Dozenten der LVQ
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Inhalte
Insbesondere in der kulturellen Unterhaltung stehen zudem spannende und atemberaubende Aspekte im Vordergrund. Das Recht auf künstlerische Freiheit stößt an Grenzen, wenn andere schutzwürdige Rechte verletzt werden. Hier erlangen organisatorische Maßnahmen und persönliche Schutzmaßnahmen eine besondere Bedeutung.
Aufsicht führende Personen beraten den Unternehmer bzw. Betreiber einer Veranstaltungsstätte hinsichtlich der sicheren Durchführung einer Veranstaltung. Sie schlagen ihm die aufgrund bau- und arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften erforderlichen Maßnahmen vor und haben darüber hinaus die in dieser Betriebs- und Nutzungsordnung festgelegten Aufgaben und Befugnisse. Als Aufsicht führende Personen gelten Personen, die durch entsprechende Qualifizierungen mit den speziellen Belangen eines Veranstaltungsbetriebes vertraut gemacht worden sind und anschließend regelmäßig über Gefährdungen und erforderliche Sicherheitsmaßnahmen beim Betrieb der Veranstaltungsstätte unterwiesen wurden.
Zusammen mit einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik muss das (sachkundige) Personal fähig sein, die sichere Durchführung von Veranstaltungen u. a. durch ein frühzeitiges Erkennen von Sicherheitsmängeln und die Einleitung notwendiger Maßnahmen zu gewährleisten.
Fachkraft für Veranstaltungstechnik AbschlussAufsicht führende Person in Versammlungsstätten
Schulungsort Mülheim an der Ruhr Kosten680,00 Euro
Die Lehrgänge sind steuerfrei nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG.
Aufsicht führende Person für Versammlungsstätten (Technik und Aufsicht)