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Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten nach der neuen EU-DSGVO

Kurs

In Wuppertal ()

1.620 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Dauer

    1 Tag

Zum Seminar Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten nach der neuen EU-DSGVO Unter­nehmen sind gesetzlich verpflichtet, betriebliche Daten­schutz­be­auf­tragte zu bestellen, wenn mehr als neun Personen mit Hilfe der IT – personenbezogene Daten verar­beiten oder wenn diese Daten zum Zwecke der Übermittlung (Adressverlag, Auskunftei) gespeichert werden. Bei Nichtbestellung droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Neben der persön­lichen Zuver­läs­sigkeit hat der Gesetz­geber auch die Fachkunde in Bezug auf den Daten­schutz als Voraus­setzung für die Bestellung zum Daten­schutz­be­auf­tragten festgelegt. Die Anfor­de­rungen an die Fachkunde sind nach dem sog. Ulmer Urteil (Az.: 5T 153/90-01 LG Ulm) sichere Computer­kenntnissen und vor allem die Kenntnis und Einhaltung aller für das Unter­nehmen geltenden Daten­schutzregelungen. Diese Anfor­de­rungen vermitteln wir Ihnen in diesem kompakten Praxis-Seminar unter Einbe­ziehung der aktuellen Recht­spre­chung. In diesem Seminar wird die Fachkunde gem. § 4 f Abs. 2, 3 BDSG und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO vermittelt. Die Zerti­fi­kats­prüfung zum Daten­schutz­be­auf­tragten (TAW Cert) findet unmit­telbar im Anschluss an den Lehrgang statt.

Hinweise zu diesem Kurs

Teilnehmerkreis (m/w): Neu bestellte oder künftige Datenschutzbeauftragte, DV-Leiter, IT-Spezialisten Voraussetzungen für die Teilnahme an der Zertifikats­prüfung im Anschluss an den Lehrgang: Abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens

2 Jahren Berufserfahrung oder akademi­sche Ausbildung Vollständige Teilnahme an der Lehrgangszeit Eine Rezertifizierung kann nach erfolgreich bestandener Erstzertifizierung alle drei Jahre erfolgen. Bei allen Fragen zur Zertifikatsprüfung wenden Sie sich bitte direkt an die TAW Cert...

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Themen

  • Internet
  • Datensicherheit

Inhalte

Lehrgangsinhalt: Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten nach der neuen EU-DSGVO

  1. Einführung in das Datenschutzrecht
    • Allgemeines Persönlichkeitsrecht
    • Datenschutzgesetzgebung
  2. Datenschutzrecht im Unternehmen
    • Bestellung des Datenschutzbeauftragten
    • Rechte der Betroffenen (Mitarbeiter, Kunden)
    • Auskunftsersuchen und Datenübermittlung an Dritte
    • Erweiterte Anforderungen an die Auftragsdaten­verarbeitung
    • Datenschutz bei Dienstleistungsverträgen
    • Datenverarbeitung in Unternehmen
    • Anzeigepflicht bei Datenpannen
  3. Aufgaben des Datenschutzbeauftragten im Unternehmen
    • Zulässigkeitsprüfung / Vorabkontrolle
    • Führen von Verfahrensübersichten
    • Mitarbeiterschulung und Pflicht zum Datengeheimnis
    • Beratung der Geschäftsführung, Tätigkeitsberichte
  4. Datenschutzkontrolle
    • Kontrolle durch Datenschutzbeauftragten und Aufsichts­behörde
    • Erhebliche Erweiterung der Bußgeld- / Strafvorschriften
  5. Datensicherheit nach § 9 BDSG
    • Datensicherheit nach Anlage zu § 9 BDSG
    • Verantwortlichkeit zur Sicherung der Datensicherheit
  6. Telemediengesetz, Telekommunikationsgesetz
    • Anforderungen an die Unternehmens-Homepage
    • Nutzung von Telefon, E-Mail und Internet
    • Zulässigkeit der Kontrolle von E-Mail und Internet
    • Tracking Tools und Cookies rechtskonform einsetzen
  7. Beschäftigtendatenschutz
    • Betriebsverfassungsgesetz als vorrangige Rechtsvorschrift
    • Personenbezogene Daten im Arbeitsprozess
    • Zulässige Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten
    • Personalaktenführung, Speicher- und Löschfristen
    • Diskriminierungsverbot und Wiedereingliederung
    • Compliance, Korruptionsbekämpfung, Whistleblowing
    • Informations- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
    • Betriebsvereinbarungen und Einigungsstellen
    • Regelungsbeispiele (EDV, Telefon, E-Mail, Internet, Fotos)
    • Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes und des Bundesverfassungsgerichtes

Zusätzliche Informationen

Lehrgangsleitung: Dipl.-Ing. Holger Koch, Fachberater für Datenschutz und Datensicherheit, Mixdorf

Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten nach der neuen EU-DSGVO

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