Ausbildung zum Trainer für Evakuierungshelfer nach § 10 ArbSchG

Kurs

In Krefeld

450 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Ort

    Krefeld

  • Unterrichtsstunden

    12h

Nach §10 ArbSchG ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, seine Mitarbeiter über das richtige Verhalten im Brand- und Katastrophenfall in angemessenen Zeitabständen zu unterrichten, sowie eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern zu Evakuierungshelfern auszubilden.Bilden Sie Ihre gesetzlich vorgeschriebenen Evakuierungshelfer selber aus.In diesem Seminar werden den Teilnehmern theoretische und praktische Grundkenntnisse vermittelt, die für eine erfolgreiche Schulung der eigenen Evakuierungshelfer im Betrieb notwendig sind. Es werden weiter gesetzliche Vorgaben und Berufsgenossenschaftliche Regelwerke behandelt, die den Unternehmer verpflichtet, auch juristisch, diese umzusetzen.Ausgiebig wird auch die Ausrüstung von Evakuierungshelfern besprochen und diese als Muster in Form von Eva-Koffer und Eva-Set vorgestellt.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Krefeld (Nordrhein-Westfalen, NRW)
Karte ansehen
Bökendonk 15-17, 47809

Beginn

auf Anfrage

Hinweise zu diesem Kurs

Kurszielgruppe: Personen die für die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften zuständig sind, z. B. Technische Leiter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte. Teilnehmern dieses Lehrgangs empfehlen wir, zuvor den Lehrgang ?Ausbildung zum Evakuierungs- und Brandschutzhelfer nach §§10 und 12 ArbSchG? absolviert zu haben.

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Kursinhalt

Nach §10 ArbSchG ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, seine Mitarbeiter über das richtige Verhalten im Brand- und Katastrophenfall in angemessenen Zeitabständen zu unterrichten, sowie eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern zu Evakuierungshelfern auszubilden.
Bilden Sie Ihre gesetzlich vorgeschriebenen Evakuierungshelfer selber aus.
In diesem Seminar werden den Teilnehmern theoretische und praktische Grundkenntnisse vermittelt, die für eine erfolgreiche Schulung der eigenen Evakuierungshelfer im Betrieb notwendig sind. Es werden weiter gesetzliche Vorgaben und Berufsgenossenschaftliche Regelwerke behandelt, die den Unternehmer verpflichtet, auch juristisch, diese umzusetzen.
Ausgiebig wird auch die Ausrüstung von Evakuierungshelfern besprochen und diese als Muster in Form von Eva-Koffer und Eva-Set vorgestellt.
Im praktischen Teil wird eine Betriebsbegehung nach vorhandenen Flucht- und Rettungswegplänen durchgeführt.



Kurszielgruppe:
Personen die für die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften zuständig sind, z. B. Technische Leiter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte. Teilnehmern dieses Lehrgangs empfehlen wir, zuvor den Lehrgang ?Ausbildung zum Evakuierungs- und Brandschutzhelfer nach §§10 und 12 ArbSchG? absolviert zu haben.

Kursschwerpunkte

Teil 1 - Theorie
• Einführung
• Rechtliche Grundlagen
• Organisation im Betrieb
• Aufgaben, Rechte und Pflichten des Evakuierungshelfers
• Besucher-Einweisung
• Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
• Flucht- und Rettungswege
• Brandschutzordnungen, Alarmpläne
• Evakuierungsarten
• Schnelle und sichere Kontrolle von Räumlichkeiten
• Evakuierungsübungen
• Gefährdungsanalyse


Teil 2 – Praxis
• Betriebsbegehung anhand von Flucht- und Rettungsplänen
• Mit praktischen Hinweisen zum Ablauf einer Evakuierung bzw. übung sowie die schnelle und sichere
Kontrolle von Räumlichkeiten
• Abschlussgespräch

Ausbildung zum Trainer für Evakuierungshelfer nach § 10 ArbSchG

450 € zzgl. MwSt.