Befristete Beschäftigung und Teilzeit nach dem TzBfG, dem Elternzeit- und Pflegezeitgesetz
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Das Seminar ist sehr informativ und der Preis wie auch der Anbieter echt gut!
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Seminar
In Hamburg, Berlin, Frankfurt Am Main und an 3 weiteren Standorten
Beschreibung
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Kursart
Intensivseminar
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Niveau
Mittelstufe
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Ort
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Unterrichtsstunden
8h
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Dauer
1 Tag
worauf Sie beim Abschluss, der Verlängerung und der Beendigung von befristeten Arbeitsverträgen achten müssen, wie Sie das Instrumentarium der Befristung für Ihr Unternehmen einschließlich der Mitarbeit mit dem Betriebs- bzw. Personalrat gezielt nutzen können, wie sich die neueste rbeitsrechtsprechung zur Ablehnung eines Teilzeitwunsches aus betrieblichen Gründen entwickelt und welche Konsequenzen dies für die Praxis hat, was Sie unbedingt bei Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen sowie bei der Eltern- und Pflegezeit berücksichtigen müssen, welche sozialversicherungsrechtlichen. Gerichtet an: Arbeitgeber, Führungskräfte, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rehtsabteilungen, Personalerantwortlihe sowie Betriebs- und Personalräte
Wichtige Informationen
Dokumente
- Befristung Teilzeit.pdf
Standorte und Zeitplan
Lage
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Hinweise zu diesem Kurs
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Das Seminar richtet sich an alle Arbeitgeber, Führungskräfte mit Personalverantwortung und Leiter der Personal- und Rechtsabteilungen sowie an Betriebs- bzw. Personalratsmitglieder, die neben Befristungen und Teilzeitwünschen auch über Fragen zur Eltern- und Pflegzeit beraten und entscheiden müssen und die für die rechtssichere Umsetzung der angesprochenen Gesetze in der Praxis verantwortlich sind. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG / § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich.
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Meinungen
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Michael Grote
Michael Grote
Themen
- Elterngeld
- Teilzeit
- Elternzeit
Dozenten
Erfahrene Richter aus der Arbeitsgerichtsbarkeit versierte Rechtsanwälte
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Erfahrene Richter aus allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit, versierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht. Alle Referenten verfügen über eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung.
RA Christian Michels
Rechtsanwalt in Mainz
Herr Christian Michels ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Mainz. Er begleitet sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer durch alle Stadien des Arbeitsverhält-nisses, von der Begründung durch den Arbeitsvertrag, der Durchführung bis hin zur Beendi-gung und vertritt diese sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Zu seinen Mandanten gehören sowohl Privatpersonen, etablierte mittelständische als auch junge und innovative Unternehmen. Neben seinen anwaltlichen Aufgaben ist Herr Rechtsanwalt Michels erfolgreich als Referent mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht tätig.
RA Johannes Hackl
Rechtsanwalt in Berlin
Herr Rechtsanwalt Johannes Hackl ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Berlin, deren klare Schwerpunktsetzung auf alle Bereiche des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts liegt. Er berät Arbeitnehmer und Betriebsräte zu allen Fragen rund um das Arbeits-, Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht und vertritt diese auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Aufgrund seiner Erfahrungen im Personalbereich einer mittelständischen Unternehmensgruppe kennt er sich bestens sowohl auf der Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite aus.
RA Thomas Klaes
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Klaes ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Köln. Er berät sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer als auch Betriebsräte in allen Fragen und Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und vertritt deren Interessen auch bundesweit vor Gericht. Zu seinen Aufgaben zählen nicht nur die Gestaltung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen und sonstigen Vereinbarungen aus dem Bereich des Arbeitsrechts, sondern auch die Beratung seiner Mandanten, wenn es um Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz geht, also Streit über wechselseitige Rechte
RAin Katharina Pfenninger
Fachanwaltin für Arbeitsrecht in Heidelberg
Frau Pfenninger ist Fachanwältin für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Heidelberg. Neben dem individuellen Arbeitsrecht wie z.B. die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten rund um den Ausspruch von Kündigungen, die Geltendmachung von Provisionsansprüchen und Lohnansprüchen, sowie die Klärung von Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit, bildet auch das kollektive Arbeitsrecht einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit.
Inhalte
Befristete Beschäftigung und Teilzeit
nach dem TzBfG, dem Elternzeit-
und Pflegezeitgesetz
Erfahren Sie das Wichtigste zu:
Die Befristung von Arbeitsverhältnissen
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Die Befristung von Arbeitsverhältnissen
■ Befristung mit und ohne Sachgrund
■ Schriftformerfordernis in der Praxis
■ Folgen unzulässiger Befristung
■ Kündigung während der Befristung
■ Informationspflicht des Arbeitgebers
■ „Formfallen“ beim Abschluss und bei der Verlängerung von befristeten Verträgen
■ Neue Rechtsprechung zur Befristung ohne Sachgrund des LAG Baden-Württemberg –
Änderung bei der sog. Zuvor-Beschäftigung?■ Zulässigkeit von Zwangspensionierung wegen tarifvertraglicher Altersgrenzen
■ Wirksamkeit von befristeten Arbeitsverträgen trotz wiederholter Vertretung
■ Arbeitsgerichtsprozess: Klagefrist, Beweislast usw.
■ Beteiligung des Betriebsrats bei Abschluss und Beendigung befristeter Arbeitsverträge
■ Aktuelle höchstrichterliche Urteile
Teilzeitarbeit im Betrieb
■ Unterschiedliche Formen der Teilzeitarbeit
■ Anspruch auf Verringerung oder Erhöhung der Arbeitszeit
■ Fristen und Geltendmachung von Teilzeitarbeit
■ Ablehnungsrecht des Arbeitgebers aus betrieblichen Gründen
■ Diskriminierungsverbot
■ Beteiligungsrechte des Betriebsrats
■ Durchsetzungsmöglichkeiten vor Gericht (ggf. auch im Eilverfahren)
■ Aktuelle Rechtsprechung
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
■ Anspruchsvoraussetzungen
■ Form und Frist
■ Bezugszeitraum, Verlängerungs– und Abbruchmöglichkeiten
■ Auskunftspflichten
■ Aufteilung des Anspruchs unter den Eltern
■ Beanspruchung der Partnermonate
■ Erforderlichkeit der Zustimmung des Arbeitgebers
■ Teilzeittätigkeit während der Elternzeit beim gleichen oder anderem Arbeitgeber
■ Kündigungsschutz während der Elternzeit
■ Rückkehr aus der Elternzeit
■ Aktuelle Rechtsprechung und neue gesetzliche Regelungen zum Elterngeld
Mutterschutzgesetz
■ Voraussetzungen, Dauer und Fristen
■ Beschäftigungsverbote, Kündigungsverbote, Leistungen
Pflegezeitgesetz
■ Voraussetzungen, Dauer und Fristen
■ Beginn und Ende des Sonderkündigungsschutzes, sozialversicherungsrechtliche Absicherung
■ Beteiligungsrechte des Betriebsrates
Familienpflegezeitgesetz
■ Voraussetzungen, Dauer und Finanzierung
■ Beginn und Ende des Sonderkündigungsschutzes
Zusätzliche Informationen
Befristete Beschäftigung und Teilzeit nach dem TzBfG, dem Elternzeit- und Pflegezeitgesetz