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Befristung von Arbeitsverhältnissen mit und ohne Sachgrund nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Seminar
In Köln ()
Beschreibung
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Kursart
Intensivseminar
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Niveau
Anfänger
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Unterrichtsstunden
8h
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Dauer
1 Tag
Systematische dargestellt nach aktuellem Stand von Gesetzgebung und Rechtssprechung (ohne Hochsculbereich, Haushalt, Rundfunkt, Sport)
Gerichtet an: Führungskräfte und Mitarbeiter mit Personalverantwortung, z.B. öffentlicher Dienst etc.
Wichtige Informationen
Mit Bildungsgutschein
Hinweise zu diesem Kurs
Führungskräfte und Mitarbeiter mit Personalverantwortung, z.B. öffentlicher Dienst etc.
Meinungen
Themen
- Befristung mit Sachgrund
- Befristung ohne Sachgrund
- Arbeitsverträge
- Rechtssprechung
- Verträge
- Arbeitsvertrag
- Tarifrecht
- Rentenrecht
- Führungskräfte
- Teilzeitarbeit
Dozenten
Norbert Reiffenhäuser
Arbeitsrecht
Inhalte
Seminarziel
EuGH- und neue BAG-Entscheidungen haben in die Sachgrundbefristung - insbes. zur Vertretung - neuen Sprengstoff gebracht: Es droht die Sanktionierung von Befristungsketten als Missbrauch. Die 'Doppelbefristung' hingegen ist risikoärmer geworden!
Die sachgrundfreie Befristung muss formell äußerst akkurat gehandhabt werden. Aber: Das Verbot der lebenslangen 'Zuvor-Beschäftigung' ist gefallen! Die umgestaltete sachgrundfreie Altersbefristung (§ 14 III) hat eine erste Feuerprobe beim BAG bestanden. Zudem zeigen sich neue Möglichkeiten einer 'Rentner-Befristung'.
Seminarinhalt
Gestaltung befristeter Verträge nach dem TzBfG
- Klauseln für Zeit- und Zweckbefristung + auflösende Bedingung
- Probezeit und Befristung - auch kombinierbar (zahlreiche Beispiele)
- 'Klauselkontrolle' im Formularvertrag! Grds. kein Zitiergebot!
- Nachträglicher Austausch der Befistungsgrundlage oft möglich
- 'Doppelbefristung' mit kombinierten Befristungsklauseln - wie und wann?
- Kündbarstellung befristeter Verträge; ordentliche Kündigung vor Zeitablauf
- Befristung 'mit' und 'ohne' Sachgrund: Strikt differenzieren!
Befristung mit Sachgrund: Grundmodell des Gesetzgebers
- Befristungs-Sachgründe: Vertretung / Krankheit / Erprobung / Projekt / Mutterschutz + Elternzeit /Stellenneubesetzung / soziale Gründe etc.
- Nachträgliche Befristung unbefristeter Verträge
- BAG: Anforderungen bei Vertretung und 'Kettenarbeitsvertrag' modifiziert
- Missbrauch mit bejahtem Sachgrund befristet - trotzdem Missbrauch möglich!
- Befristung einzelner Vertragsbedingungen, z.B. Arbeitszeitaufstockung
- Auflösende Bedingung und Altersgrenze
- Bei Bedarf: Spez.: Befristung für Ärzte in der Weiterbildung (ÄArbVertrG)
Sachgrundfreie ('erleichterte') Befristung
- Anzahl, Dauer und Abfolge von Verträgen: Strengster 'Formalismus'
- Jetzt 'Sachgrundfrei' trotz Vorbeschäftigung - bei längeren Unterbrechung!
- Sachgrundfrei befristen mit ehem. Auszubildenden / Praktikanten etc.
- Die 'neue' sachgrundfreie 'Altersbefristung' – erste Urteile!
Übernahme nach Befristungsende? Arbeitsgerichtsprozess etc.
- Besonderheiten bei Tarifregelungen; Mitbestimmung bei Befristung
- Entfristungsklage: Klagefrist, Prozessführung, Beweislast...
- Anspruch auf Übernahme bei Wegfall des Befristungsgrundes?
- Diskriminierung von Personengruppen bei Nichtübernahme; Folgen
Methode
Strikt rechtsprechungsorientiertes Intensiv-Seminar mit ausführliches Seminarscript nebst Wiedergabe von Gesetzgebung und aktueller Rechtsprechung. Schwerpunktbildung nach Bedarf. Übersichten (tlw. Synoptisch) sowie Formularblätter und Textbausteine sichern die Umsetzung in der Betriebspraxis.Befristung Teilnehmerzahl
maximal 12 Personen
Befristung von Arbeitsverhältnissen mit und ohne Sachgrund nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)