Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung

Seminar

In Wesel

600 € inkl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Intensivseminar

  • Gerichtet an

    Für arbeitnehmer

  • Ort

    Wesel

  • Dauer

    3 Tage

Durch die Änderungen des SGB IX zum 01.05.2004 wurde der Schutz für arbeitsunfähige
Beschäftigte, die nicht schwerbehindert sind, erhöht und die Beteiligungsrechte
des Betriebs-/Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung erweitert. Nach § 84
Abs. 2 SGB IX gilt der individuelle Schutz für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres
länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. In diesem
Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet – wenn die betroffene Person zustimmt – ein
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Ziel des Verfahrens ist
die Prüfung, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit
welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der
Arbeitsplatz erhalten werden kann. An dem BEM ist der Betriebs-/Personalrat bzw. bei
schwerbehinderten Menschen die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen. Interne
und externe Akteurinnen und Akteure können hinzugezogen werden. Im Seminar werden
die Voraussetzungen und Grenzen geklärt, wie Beschäftigte mit dem BEM vor
krankheitsbedingten Kündigungen geschützt werden können.
Seminarinhalte
❚ Krankheitsbedingte Kündigung
❚ Kündigungsschutzverfahren und die Bedeutung des BEM
❚ Krankenrückkehr- und Fehlzeitengespräche versus BEM
❚ BEM nach § 84 Abs. 2 SGB IX und Mitbestimmung beim betrieblichen
Gesundheitsschutz
❚ Initiativrecht des Betriebs-/Personalrats nach § 84 Abs. 2 SGB IX und
Beteiligungsrechte nach § 87 BetrVG
❚ Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM
❚ Einigungsstellenverfahren

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Wesel (Nordrhein-Westfalen, NRW)
Karte ansehen
Rheinpromenade 10, 46487

Beginn

auf Anfrage

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Themen

  • Grundlagen Schwerbehindertenvertretungsarbeit
  • Basiswissen SGB IX

Dozenten

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Divers

Inhalte

Durch die Änderungen des SGB IX zum 01.05.2004 wurde der Schutz für arbeitsunfähige
Beschäftigte, die nicht schwerbehindert sind, erhöht und die Beteiligungsrechte
des Betriebs-/Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung erweitert. Nach § 84
Abs. 2 SGB IX gilt der individuelle Schutz für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres
länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. In diesem
Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet – wenn die betroffene Person zustimmt – ein
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Ziel des Verfahrens ist
die Prüfung, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit
welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der
Arbeitsplatz erhalten werden kann. An dem BEM ist der Betriebs-/Personalrat bzw. bei
schwerbehinderten Menschen die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen. Interne
und externe Akteurinnen und Akteure können hinzugezogen werden. Im Seminar werden
die Voraussetzungen und Grenzen geklärt, wie Beschäftigte mit dem BEM vor
krankheitsbedingten Kündigungen geschützt werden können.
Seminarinhalte
❚ Krankheitsbedingte Kündigung
❚ Kündigungsschutzverfahren und die Bedeutung des BEM
❚ Krankenrückkehr- und Fehlzeitengespräche versus BEM
❚ BEM nach § 84 Abs. 2 SGB IX und Mitbestimmung beim betrieblichen
Gesundheitsschutz
❚ Initiativrecht des Betriebs-/Personalrats nach § 84 Abs. 2 SGB IX und
Beteiligungsrechte nach § 87 BetrVG
❚ Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM
❚ Einigungsstellenverfahren

Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung

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