Betriebsbeauftragte/-r für Immissionsschutz - Fortbildung
Seminar
In Berlin
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
Berlin
WIS ist der Förderung der beruflichen Weiterbildung verpflichtet, mit Konzentration auf die Zielgruppe der Fach- und Führungskräfte. Es dient dazu, die Transparenz auf dem deutschen Markt der beruflichen Weiterbildung zu erhöhen. Es dient weiterhin dazu, eigenständige, rationale Verbraucherentscheidungen zu ermöglichen. Die Aktualität der in WIS eingestellten Seminare wird dadurch gewährleistet, dass terminierte Seminare automatisch nach ihrem Start aus der Suche genommen werden. Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen haben einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragte) zu bestellen, sofern dies im Hinblick auf die Art oder die Größe der Anlagen wegen der von den Anlagen ausgehenden Emissionen, technischer Probleme der Emissionsbegrenzung oder der Eignung der Erzeugnisse, bei bestimmungsgemäßer Verwendung schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder Erschütterungen hervorzurufen, erforderlich ist. Die Qualifikation zum Immissionsschutzbeauftragten bedarf - wie bei anderen Betriebsbeauftragten auch - der regelmäßigen Auffrischung: laut Immissionsschutzrecht muss in zweijährigem Turnus eine Fortbildung absolviert werden. Der Schwerpunkt liegt dabei im Nachvollzug der rechtlichen Entwicklung und der Darstellung der Auswirkungen auf die Praxis der Teilnehmer.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Themen
- Immissionsschutz
Inhalte
Beschreibung des Seminars
- Aktuelle Entwicklungen im Immissionsschutzrecht und der einschlägigen Rechtsprechung
- Seveso-II-Richtlinie, Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie
- Recht der EG und Umsetzung in deutsches Recht
- Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes: integrierte Genehmigung, Betreiberpflichten, Konzentrationsansatz, Überwachung, Erleichterung für auditierte Standorte)
- Änderungen der 4. BImSchV und der 9. BImSchV
- Erweiterung des Geltungsbereichs des UVP-Gesetzes, obligatorische UVP-Pflicht nach allgemeiner Vorprüfung
- Mitwirkung der Vorhabenträger, Ausweitung der Veröffentlichungspflichten der Behörden
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