Betriebsübergang nach § 613a BGB

Seminar

In Frankfurt Am Main, München und Stuttgart

549 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Unterrichtsstunden

    6h

  • Dauer

    1 Tag

Betriebsübergänge begegnen in der arbeitsrechtlichen Praxis in unterschiedlichster Gestalt. Ihre vorausschauende Planung und Umsetzung ist ein wesentliches Kriterium für die erfolgreiche Durchführung übertragender Restrukturierungen. Die Rechtsprechung des EuGH und des BAG hat jüngst eine grundlegende Neuausrichtung erfahren, die für die Praxis wesentliche Änderungen bringt. Das Seminar vermittelt Klarheit über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Betriebsübergängen und gibt wichtige Hinweise zu der erfolgreichen Umsetzung von Betriebsübergängen in der Praxis. Gerichtet an: Fachanwälte für Arbeitsrecht und Rechtsanwälte mit dem Interessenschwerpunkt Arbeitsrecht, Personalleiter, Justiziare, Verbandsvertreter, Betriebsräte

Wichtige Informationen

Dokumente

  • IF_Betriebsübergang nach §613a BGB.pdf

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Frankfurt Am Main (Hessen)
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Beginn

auf Anfrage
München (Bayern)
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Beginn

auf Anfrage
Stuttgart (Baden-Württemberg)
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Mittlerer Pfad 25 - 27, 70499

Beginn

auf Anfrage

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Meinungen

Themen

  • Neueste Rechtsprechung
  • Gestaltungstipps

Dozenten

Prof. Dr. Georg  Annuß

Prof. Dr. Georg Annuß

Rechtsanwalt, Kanzlei Noerr LLP, München

Inhalte

Grundfragen des Betriebsübergangs

  • Neue Vorgaben durch EuGH und BAG
  • Vorausschauende Strukturierung der übergehenden Einheit
  • Strategien zur Vermeidung eines Betriebsübergangs
  • Konzerninterne Gestaltungsmöglichkeiten
  • Änderung von Arbeitsbedingungen
  • Outsourcing und Betriebsübergang

Betriebsübergang und Kündigung

  • Kündigung auf Erwerberkonzept
  • Betriebsteilübergang als Mittel zur Vermeidung der Sozialauswahl
  • Neues zum Wiedereinstellungsanspruch

Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer

  • Reichweite der Informationspflicht
  • Widerspruch und betriebsbedingte Kündigung
  • Rechtliche Grenzen des Widerspruchsrechts
  • Praktische Tipps zur Vermeidung von Widersprüchen

Betriebsübergang und Tarifrecht

  • „Tarifflucht“ durch Betriebsübergang?
  • Bezugnahmeklauseln im Betriebsübergang
  • Grenzen der Ablösung fortgeltender Tarifverträge


Betriebsübergang und Betriebsverfassungsrecht

  • Notwendigkeit von Interessenausgleich und Sozialplan?
  • Gemeinschaftsbetrieb als Gestaltungsmittel
  • Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen

Betriebsübergang nach § 613a BGB

549 € zzgl. MwSt.