Bewachungsgewerbe U 7/16

Kurs

Fernunterricht

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Methodik

    Fernunterricht

Die Literatur ist im Lehrgangsentgelt enthalten WIS ist der Förderung der beruflichen Weiterbildung verpflichtet, mit Konzentration auf die Zielgruppe der Fach- und Führungskräfte. Es dient dazu, die Transparenz auf dem deutschen Markt der beruflichen Weiterbildung zu erhöhen. Es dient weiterhin dazu, eigenständige, rationale Verbraucherentscheidungen zu ermöglichen. Die Aktualität der in WIS eingestellten Seminare wird dadurch gewährleistet, dass terminierte Seminare automatisch nach ihrem Start aus der Suche genommen werden. WIS bringt Ordnung in den "Dschungel" von Weiterbildungsangeboten. Durch eine enge Kooperation mit den IHK-Weiterbildungsberatern, deren tägliche Arbeit auch auf WIS basiert, ist den Besuchern eine zusätzliche Unterstützung sicher.

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Das WIS.IHK ist ein etablierter, innovativer Weiterbildungsanbieter, der sich mit Energie und Leidenschaft der Aus- und Weiterbildung Erwachsener widmet. Seit über zehn Jahren steht das WIS.IHK Teilnehmern als kompetenter und starker Partner zur Seite und unterstützt sie dabei, sich erfolgreich ins Berufsleben einzugliedern und/oder weiterzuentwickeln.


Beschreibung des Seminars

Dieser Lehrgang ist für Sie richtig, wenn
Sie im Bewachungsgewerbe arbeiten wollen.

Wer gewerbsmäßig das Leben oder das Eigentum fremder Personen bewachen will,übt ein Bewachungsgewerbe aus und benötigt dafür eine behördliche Erlaubnis. Seit 1. April 1996 wird diese Erlaubnis nur demjenigen erteilt, der u.a. zuvor an einer IHK-Unterrichtungüber die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Vorschriften und Pflichten teilgenommen hat. Auch dürfen Bewachungsunternehmen Wachpersonen grundsätzlich nur dann beschäftigen, wenn diese ebenfalls vor Beginn der Tätigkeit an einer Arbeitsunterrichtung bei einer IHK teilgenommen haben.

Diese Unterrichtungspflicht für Unternehmer und Wachpersonal gilt nach wie vor.
Ab 1. Januar 2/03/sind jedoch, vor allem im Hinblick auf die Berufszugangsvoraussetzungen und die Voraussetzungen für die Beschäftigung von Wachpersonal, wesentlicheÄnderungen zu berücksichtigen, die durch das„Gesetz zurÄnderung des Bewachungsgewerberechts“ eingeführt wurden.

Für die Teilnahme an der Unterrichtung und zum Verständnis des Unterrichtungsverfahrens sind deutsche Sprachkenntnisse unverzichtbar. Wer nicht Deutsch sprechen und verstehen kann, darf an der Unterrichtung nicht teilnehmen. Von den Teilnehmern wird die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit bei den Unterrichtungen erwartet.



Ihr Nutzen
Rechtliche Grundlage für die Durchführung der Unterrichtung im Bewachungsgewerbe ist§34a Gewerbeordnung sowie die Verordnungüber das Bewachungsgewerbe vom 7. Dezember 1995. Die Verordnung regelt den betroffenen Personenkreis, das Verfahren der Unterrichtung, die fachlichen Inhalte sowie die Anerkennung anderer Nachweise.

Ziel der Unterrichtung ist es, die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung in einem Umfang vertraut zu machen, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht. Damit ist das gewerbsmäßige Bewachen von Leben oder Eigentum fremder Personen gemeint. Praktisch bedeutet das, dass sowohl Unternehmer(innen)als auch Mitarbeiter(innen)ihre Tätigkeit erst dann aufnehmen können, wenn sie zuvor an der Unterrichtung teilgenommen haben.

Befreit von der Unterrichtung sind Personen, die

1. Für das Bewachungsgewerbe einschlägige Abschlüsse
aufgrund von Rechtsverordnungen nach§§25, 46 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz oder nach§§25, 46 Abs. 2 Handwerksordnung, oder
aufgrund von Rechtsvorschriften, die von den IHKs nach§46 Abs. 1 i.V.m.§41 S. 2 bis 4 Berufsbildungsgesetz erlassen worden sind oder
2. Abschlüsse, die im Rahmen einer Laufbahnprüfung zumindest für den mittleren Polizeivollzugsdienst, auch im Bundesgrenzschutz, für den mittleren Justizvollzugsdienst sowie für Feldjäger der Bundeswehr,
3. eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe,
4. gemäߧ17 Abs. 1 BewachV von der Unterrichtung befreit waren und dies

nachweisen können. Unselbständige, die sich mit einem Bewachungsgewerbe selbständig machen , oder eine leitende Funktion in einem Bewachungsunternehmenübernehmen wollen, sind von der Unterrichtung für Selbstständige befreit, wenn sie die Unterrichtung für Unselbstständige besucht haben und seitdem eine mindestens dreijährige ununterbrochene Bewachungstätigkeit nachweisen können.


Lehrgangsinhalte
Die Unterrichtung für das Bewachungspersonal erfolgt mündlich. Sie dauert 40 Unterrichtsstunden. Es werden folgende Themen behandelt:

1. Recht ca. 6 UStd.
a)Recht deröffentlichen Sicherheit und Ordnung
b)Gewerberecht
c)Datenschutzrecht
2. Bürgerliches Gesetzbuch ca. 6 UStd.
3. Straf-und Verfahrensrecht sowie ca. 6 UStd.
Umgang mit Verteidigungswaffen
4. Unfallverhütungsvorschriften ca. 6 UStd.
5. Umgang mit Menschen ca./11/UStd.
6. Grundzüge der Sicherheitstechnik ca. 5 UStd.

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