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BilRUG - Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
Seminar
In Hamburg ()
Beschreibung
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Kursart
Seminar
Nach BilMoG kommt BilRUG! Die Bundesregierung hat am 07.01.2015 per Kabinettsbeschluss den Entwurf des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) auf den Weg gebracht. Damit soll der Rechtsrahmen für die Rechnungslegung im Einzel- und Konzernabschluss präzisiert und optimiert werden, auch mit dem Ziel, kleine und mittelgroße Unternehmen wie auch Konzerne zu entlasten. Es wird eine höhere Vergleichbarkeit der Jahres- und Konzernabschlüsse von Kapitalgesellschaften und bestimmten Personengesellschaften innerhalb der EU angestrebt. Ein wesentlicher Aspekt der geänderten bilanzrechtlichen Vorschriften des HGB ist die Anhebung der finanziellen Schwellenwerte (der §§ 267, 293 HGB) sowie die Definition der Umsatzerlöse (in § 277 Abs. 1 HGB). Umfangreichere Änderungen ergeben sich außerdem in der Anhangberichterstattung, das gilt z.B. für das Anlagengitter, Haftungsverhältnisse oder das Gliederungsschema der GuV. Aber auch geänderte und neue Berichterstattungspflichten im Lagebericht sind zu beachten. Die geplanten Änderungen sollen größtenteils auf nach dem 31.12.2015 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden sein. Für die Größenklassifizierung sollen bereits zum 31.12.2014 die höheren Schwellenwerte rückwirkend anzuwenden sein und damit mittelgroße und kleine Unternehmen entlasten. Wie sich das BilRUG konkret auf Ihren Einzel- bzw. Konzernabschluss auswirkt, erfahren Sie in unserem Seminar!
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Alles ganz wunderbar!
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Sehr gut geführtes Seminar.
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Themen
- Konzernabschluss
- Lagebericht
Inhalte
- Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
- Inhalte des BilRUG und konkrete Auswirkungen für wen?
- neue Schwellenwerte für die Größenklassenzuordnung im Einzel- und Konzernabschluss
- Erleichterungen für Tochterunternehmen
- Änderungen zu Ausweis- und Aufstellungspflichten in Bilanz und GuV
- Ausschüttungssperre auf phasengleich vereinnahmte Beteiligungserträge, sofern diese noch nicht zugeflossen sind oder noch kein Rechtsanspruch besteht (§ 272 HGB-E)
- neue Definition der Umsatzerlöse in § 277 Abs. 1 HGB
- umfangreiche geänderte und neue Angabepflichten im Anhang (auch Konzern)
- geänderte und neue Berichterstattungspflichten im Lagebericht
- Verschärfung in Sachen Offenlegung und Transparenz
Zusätzliche Informationen
Von dem BilRUG betroffen sind im wesentlichen Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften – der Rechtskreis des BilMoG. Auch Kleinstkapitalgesellschaften, Investmentgesellschaften, Beteiligungsgesellschaften und Genossenschaften müssen neue Vorschriften zur Bilanzierung und Offenlegung beachten.
Das BilRUG-Seminar richtet sich an die Geschäftsleitung, Leiter und Mitarbeiter aus dem Rechnungswesen / Controlling sowie aus der Steuerabteilung.
BilRUG - Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz