BKrFQG Berufskraftfahrerqualifizierung BKF

Kurs

In Wolferode, Lutherstadt Eisleben und Sangerhausen

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs berufsbegleitend

  • Gerichtet an

    Für arbeitnehmer

Berufliche Qualifizierung als Kraftfahrer, sicher und wirtschaftlich am Straßenverkehr teilnehmen. Gerichtet an: Kraftfaher / Berufskraftfahrer

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Lutherstadt Eisleben (Sachsen-Anhalt)
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Lindenallee 29, 06295

Beginn

auf Anfrage
Sangerhausen (Sachsen-Anhalt)
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Riethweg 14, 06526

Beginn

auf Anfrage
Wolferode (Sachsen-Anhalt)
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Am Lindenplatz 16, 06295

Beginn

auf Anfrage

Hinweise zu diesem Kurs

Die gesunden geistigen und körperlichen Voraussetzungen zur Teilnahme am Unterricht müssen vorliegen und es dürfen keine Gründe vorliegen, die gegen eine anschließende Ausbildung im Bereich der jeweiligen Fahrerlaubnis erkennbar sind.

Fragen & Antworten

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Meinungen

Dozenten

Harald Lenk

Harald Lenk

Gefahrgut

Stefan Lenk

Stefan Lenk

Fahrlehrer

Inhalte

Mit diesem Kurs wird die Gesetzlich vorgeschriebene Zusatzausbildung zur Fahrerlaubnis für alle gewerblichen Fahrer der Klassen D1/D1E/D/DE (ab 10.09.2008) bzw. C1/C1E/C/CE (ab 10.09.2009) mit vorgeschriebener Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer Gemäß BKrFQG ohne Erwerb der Fahrerlaubnis abgedeckt

Zeitansatz: 140 Unterrichtseinheiten (UE) à 60 Min. incl. 10 UE prakt. Fahrausbildung

Ausnahmen:

Für bestimmte Beförderungen / Fahrzeuge wird die Grundqualifikation nicht benötigt:

  • Kraftfahrzeugen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 Kilometer pro Stunde nicht überschreitet,
     
  • Kraftfahrzeugen, die von der Bundeswehr, der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, den Polizeien des Bundes und der Länder, dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen,
     
  • Kraftfahrzeugen, die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden,
     
  • Kraftfahrzeugen, die
    • a) zum Zwecke der technischen Entwicklung oder zu Reparatur- oder Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzogen werden,
    • b) in Wahrnehmung von Aufgaben, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne des  1 des Kraftfahrsachverständigengesetzes oder der Anlage VIIIb der StVZO übertragen sind, eingesetzt werden, oder
    • c) neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen worden sind,
       
  • Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.
     
  • Fahrerinnen und Fahrer von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (z.B. Unimog, Betonpumpe, Saug- und Spülfahrzeuge, Kanalfernaugen) unterliegen nicht der Pflicht zur Grundqualifikation und Weiterbildung im Sinne des BKrFQG. Bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen handelt es sich gemäß § 2 Nr. 17 Fahrzeugzulassungsverordnung um Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihrer besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind. Damit ist das BKrFQG – das gemäß § 1 BKrFQG nur Fahrten im Güterkraftverkehr betrifft - nicht anwendbar. (Aussage BAG).

Zusätzliche Informationen

Preisinformation: Förderung durch Agentur für Arbeit und ARGE
Praktikum: nein
Zulassung: iso und AZWV
Maximale Teilnehmerzahl: 20

BKrFQG Berufskraftfahrerqualifizierung BKF

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