BR III: Agieren statt Reagieren - Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten
Seminar
In Hürtgenwald
Beschreibung
-
Kursart
Intensivseminar
-
Gerichtet an
Für arbeitnehmer
-
Ort
Hürtgenwald
-
Dauer
5 Tage
Das Seminar „Agieren statt Reagieren“ bietet Betriebsräten erweitertes
Basiswissen für Ihre Arbeit. Sie erhalten eine praxisorientierte Einführung
in die betriebliche Mitbestimmung und das Mitbestimmungsverfahren
nach dem BetrVG.
Seminarinhalte
z Reichweite und Grenzen der Mitbestimmungs-/Initiativrechte
des Betriebsrats
z Die einzelnen Bereiche der Mitbestimmung gemäß § 87 BetrVG
(z.B. Ordnung des Betriebs, Einführung und Anwendung von
technischen Kontrolleinrichtungen, Arbeitszeitregelungen)
z Die Einschränkung der Mitbestimmung durch Gesetze und
Tarifverträge
z Vorrang des Tarifvertrags: § 77 Abs. 3 BetrVG
z Möglichkeiten der Informationsbeschaffung
z Verhandlung mit dem Arbeitgeber
z Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats
z Allgemeiner Unterlassungsanspruch
z Erarbeitung und Abschluss einer Betriebsvereinbarung
z Das Einigungsstellenverfahren
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Themen
- Grundlagen Schwerbehindertenvertretungsarbeit
- Basiswissen SGB IX
Dozenten
.N. .N.
Divers
Inhalte
Basiswissen für Ihre Arbeit. Sie erhalten eine praxisorientierte Einführung
in die betriebliche Mitbestimmung und das Mitbestimmungsverfahren
nach dem BetrVG.
Seminarinhalte
z Reichweite und Grenzen der Mitbestimmungs-/Initiativrechte
des Betriebsrats
z Die einzelnen Bereiche der Mitbestimmung gemäß § 87 BetrVG
(z.B. Ordnung des Betriebs, Einführung und Anwendung von
technischen Kontrolleinrichtungen, Arbeitszeitregelungen)
z Die Einschränkung der Mitbestimmung durch Gesetze und
Tarifverträge
z Vorrang des Tarifvertrags: § 77 Abs. 3 BetrVG
z Möglichkeiten der Informationsbeschaffung
z Verhandlung mit dem Arbeitgeber
z Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats
z Allgemeiner Unterlassungsanspruch
z Erarbeitung und Abschluss einer Betriebsvereinbarung
z Das Einigungsstellenverfahren
BR III: Agieren statt Reagieren - Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten