Brandschutzbeauftragter gem. BGI 847 und vfdb-Richtlinie 12-09/1
Kurs
In Langenhagen
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Ort
Langenhagen
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Unterrichtsstunden
80h
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Dauer
10 Tage
Der Brandschutzbeauftragte soll den Brandschutz-Verantwortlichen eines Betriebes, z.B. Unternehmer, in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes beraten + unterstützen: Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen, Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren, Erstellen eines Brandschutzkonzeptes, Instandhaltung von Brandschutz-Einrichtungen, Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden, Feuerwehr und Feuerversicherern, Aufstellen des Brandschutzplanes, z.B. Flucht- und Rettungsplan. Gerichtet an: Zum Brandschutzbeauftragten können Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder gleichwertiger Ausbildung bestellt werden, die an diesem Lehrgang teilgenommen haben. Wir vermitteln die notwendigen Kenntnisse, um in Fragen des anlagetechnischen, baulichen und organisatorischen Brandschutzes sowie in der Brand- und Löschlehre als kompetenter Ansprechpartner im Betrieb auftreten zu können. Je nach vorhandener Formalqualifikation werden drei Lehrgangszeiträume angeboten.
Wichtige Informationen
Dokumente
- Brandschutzbeauftragte 2018.pdf
- Anmeldung Brandschutzbeauftragte 2018.pdf
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Meister für Veranstaltungstechnik, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte. Verkürzter Lehrgang für Teilnehmer mit besonderen Brandschutzvorkenntnissen. Vorbereitungskurse für Teilnehmer, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, bitte erfragen.
Meinungen
Themen
- Brandschutz
- Ingenieur/ Ingenieurin
- Rechtliche Grundlagen
- Praktische Übungen
- Architekten
- Brandlehre
- Sicherheitsbeauftragte
- BGI 847
- Fachkräfte
- Veranstaltungsrecht
Dozenten
N.. N..
Brandschutz
Inhalte
Brandschutzbeauftragte sollen grundsätzlich in jedemBetrieb und jeder Einrichtung bestellt werden. Sie sindinsbesondere notwendig, wenn ein erhöhtes Brandrisikobesteht und/oder eine Einrichtung Publikumsverkehr hat -womit in jeder Versammlungsstätte zu rechnen ist.Laut § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz ist durch den Arbeitgeberfür eine geeignete Brandschutz-Organisation zu sorgen.Dieser Lehrgang wurde mit seinen Inhalten speziell auf dieBedürfnisse in der Veranstaltungsbranche abgestimmt und erfüllt auch die Anforderungen der Ausbildung für Brandbekämpfungund Evakuierung nach § 10, Abs. 2 ArbSchG.Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann von den Versicherern mit einem Rabatt auf die Feuerversicherungsprämiehonoriert werden. FÜR DIESEN KURS KÖNNEN SIE BIS ZU 3 VDSI-PUNKTE JE WOCHE ERHALTEN!
Brandschutzbeauftragter gem. BGI 847 und vfdb-Richtlinie 12-09/1