Brandschutzbeauftragter gem. vfdb-Richtlinie 12-09/01
Seminar
In München
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Anfänger
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Ort
München
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Dauer
6 Tage
Einführung und Sensibilisierung des Teilnehmers in die Thematik des Brandschutzes. Der Brandschutzbeauftragte vertritt im Unternehmen die Belange des Brandschutzes gegenüber Behörden, Versicherern, Feuerwehren und Planern. Gerichtet an: Mitarbeiter aus der Werksicherheit, die als Brandschutzbeauftragte eingesetzt sind bzw. eingesetzt werden sollen.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
- Sachkunde gem. § 34a GewO oder - Prüfungszeugnis gem. § 5 BewachV - persönliche Zuverlässigkeit (einwandfreier Leumund) - körperliche und geistige Eignung
Meinungen
Dozenten
Helmut M. P. Wolff
Brandschutz
Herr Helmut Wolff ist langjähriger Fachdozent für den Bereich Brandschutz, ehem. Polizeibeamter (PHK), Betriebsleiter Brand- und Feuerschutz, Sachkundiger für Feuerlöschtechnik
Inhalte
Die Hauptinhalte des Fachseminars "Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gem. vfdb-Richtlinie 12-09/01" sind wie folgt gegliedert:
- Rechtliche Grundlagen (z.B. nationales und europäisches Brandschutzrecht, etc.)
- Bautechnischer Brandschutz (z.B. Bauordnung der Länder, etc.)
- Brandlehre (z.B. Auswahl geeigneter Löschmittel bzw. Löschverfahren, etc.)
- Brand- und Explosionsgefahren
- Brandrisiken
- Anlagentechnischer Brandschutz (z.B. Brandmeldezentralen, etc.)
- Organisatorischer Brandschutz (z.B. Brandschutzordnung, etc.)
- Zusammenarbeit mit Behörden (z.B. Arten der Feuerwehr, etc.)
Zusätzliche Informationen
Sonderkonditionen auf Anfrage
Weitere Angaben:
Die Ausbildung erfolgt bundeseinheitlich auf der Grundlage und entsprechend der vfdb-Richtlinie 12-09/01 (Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten). Nach bestandener Abschlussprüfung ist der Teilnehmer berechtigt die Bezeichnung Brandschutzbeauftragte(r) zu führen.
Praktikum:
Es findet kein Praktikum statt.
Maximale Teilnehmerzahl: 8
Kontaktperson: Herr Ralf Huhn
Brandschutzbeauftragter gem. vfdb-Richtlinie 12-09/01