Bußgeldverfahren in der sozialen Pflegeversicherung (§ 121 SGB XI)

Seminar

In Berlin

190 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Berlin

Die Fortbildungsveranstaltungen finden als offene Seminare, Tagungen, Kurse und Workshops in Berlin und an zahlreichen Seminarorten in allen Bundesländern sowie als Inhouse-Schulungen, Coachings und Trainings in Verwaltungen bzw. Einrichtungen vor Ort statt.

Die halbjährliche Herausgabe eines an der neuesten Rechtsentwicklung orientierten Seminarprogramms mit einem breiten Themenspektrum trägt dem Bedarf der Kundinnen und Kunden Rechnung. Das Fortbildungsangebot wird kontinuierlich aktualisiert, indem frühzeitig neue Entwicklungen aufgegriffen und Veränderungen in der Arbeitswelt der Kundinnen und Kunden produktiv umgesetzt werden.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Berlin
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Gürtelstr. 29a/30, 10247

Beginn

auf Anfrage

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Inhalte

Die Ermittler eines Sozialhilfeanspruchs sind häufig auf die Mitwirkung, insbesondere Auskünfte Dritter, angewiesen. Wird diese nicht freiwillig geleistet, muss der Sozialhilfeträger sie durchsetzen. Dazu sind der Erlass einer Anordnung und die Androhung von Zwangsgeld erforderlich. Unabhängig davon kann ein Bußgeldverfahren wegen Auskunftsverletzung durchgeführt werden. Im Seminar werden die Rechtsgrundlagen erläutert und praktische Hinweise für den Erlass von zwangsgeldbewehrten Auskunftsverlangen und Bußgeldbescheiden in der sozialen Pflegeversicherung vermittelt. Es wird insbesondere auf Verfahren gegen Arbeitgeber, Banken und Versicherungen als Auskunftspflichtige eingegangen. Schließlich werden der strafbare Leistungsbetrug und die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsbehörde behandelt.

Bußgeldverfahren in der sozialen Pflegeversicherung (§ 121 SGB XI)

190 € zzgl. MwSt.