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CE Kennzeichnung und Haftungsfragen

Seminar

In Mülheim An Der Ruhr ()

510 € inkl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Intensivseminar

  • Niveau

    Mittelstufe

  • Unterrichtsstunden

    8h

  • Dauer

    1 Tag

Basierend auf der DIN EN 82079 - CE Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung soll für den europäischen Binnenmarkt einen Mindest-Sicherheitsstandard für technische Produkte festlegen und damit einen Beitrag zu einem freien Warenverkehr in Europa leisten. Das CE-Kennzeichen verhindert also, dass jeder Staat in Europa einzelstaatliche Bestimmungen für technische Produkte erlässt. Unternehmen haben durch die CE-Kennzeichnung den Vorteil, dass sie für ihre Produkte Zugang zum gesamten Binnenmarkt erhalten, ohne dass Einzelgenehmigungen bei 28 nationalen Behörden eingeholt werden müssen („Reisepass für Produkte im Binnenmarkt“).

Hinweise zu diesem Kurs

Das CE-Kennzeichen signalisiert die Produktverantwortung des Herstellers. Mit CE-Zeichen erklärt dieser, dass sein Produkt allen geltenden, EU-weit harmonisierten Normen genügt, die auf sein Produkt zutreffen.

Geschäftsführer, Führungskräfte und QS-Beauftragte, Konstrukteure und Planer, CE-Beauftragte, Technische Einkäufer, Prüf- und Abnahmepersonal, Instandhaltungspersonal, Dokumentationsverantwortliche, Normenverantwortliche

Fragen & Antworten

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Meinungen

Themen

  • CE Kennzeichnung
  • Produktsicherheit
  • Risikominimierung
  • Risikobewertung
  • DIN EN 82079
  • Produkthaftung
  • BGB
  • Technische dokumentation
  • Produktdokumentation
  • Richtlinien
  • CE

Dozenten

Alexander Hufendiek

Alexander Hufendiek

Anwalt für Medienrecht

Astrid Christofori

Astrid Christofori

Recht, Social Media

Christian Bahl

Christian Bahl

Rechtsanwalt

Inhalte

Inhalte

­Bedeutung und Ziele des CE Kennzeichens

­Richtlinien

­Verantwortlichkeiten

­Normenrecherche

­Risikobeurteilung

­Dokumentationspflichten

­Technische Dokumentation

­Terminologie

­Technische Produktdokumentation – Betriebsanleitung für Anlagen

Produkthaftung und Produktsicherheit

­Produktsicherheitsgesetz – Gegenstand/Anwendungsbereich; Voraussetzungen für das Ausstellen von Produkten & deren Bereitstellung auf dem Markt (Anforderungen, Adressaten, Interpretationen, Fallbeispiele) und Anforderungen von VDA 6.1 zur Produktsicherheit

­Produkthaftung (Produkthaftungsgesetz (ProdhaftG), BGB § 823)

­Anforderungen, Adressaten, Interpretationen, Fallbeispiele, Unterschiede

­Haftungsrelevanzen

­Themen in Absprache mit den vorliegenden Problematiken

CE Kennzeichnung und Haftungsfragen

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