Master

In Berlin

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Master

  • Ort

    Berlin

  • Dauer

    2 Jahre

Der Master-Studiengang umfasst Lehrveranstaltungen der Fachgebiete Anorganische, Organische und Physikalische Chemie, wahlweise aber auch Lehrveranstaltungen angrenzender naturwissenschaftlicher Fächer z.B. aus der Physik oder der Biologie sowie nichtnaturwissenschaftlicher Fächer (z.B. Sprachkurse).

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Berlin
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Takustr. 3, 14195

Beginn

auf Anfrage

Hinweise zu diesem Kurs

Der Masterstudiengang Chemie ist ein konsekutiver Studiengang. Für den Zugang zum Masterstudiengang müssen Bewerberinnen und Bewerber die folgenden Voraussetzungen nachweisen:

* Bachelor-Abschluss in Chemie oder gleichwertiger anderer Hochschulabschluss mit einem fachlichen Anteil an Chemie, der dem des Bachelor-Studiengangs Chemie an der Freien Universität Berlin entspricht.

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Inhalte

Masterarbeit:

(1) Die in deutscher oder englischer Sprache zu verfassende Masterarbeit als Abschlussarbeit im Masterstudiengang soll zeigen, dass der/die Studierende in der Lage ist, eine Forschungsaufgabe aus dem Bereich der Chemie unter Anleitung nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse selbständig darzustellen.

(2) Das Thema kann in der Regel von jedem/jeder hauptberuflichen Professor/Professorin oder einem/einer habilitierten akademischen Mitarbeiter/Mitarbeiterin des Instituts für Chemie der Freien Universität Berlin mit Zustimmung des Prüfungsausschusses gemäß § 8 Abs. (2) ausgegeben werden. Es kann ein Mal innerhalb der ersten zwei Monate zurückgegeben werden und gilt dann als nicht ausgegeben. Die Ausgabe des Themas ist mit der Verpflichtung zur Betreuung der Arbeit verbunden.


(3) Die Bearbeitungszeit einschließlich der Anfertigung des wissenschaftlichen Ergebnisberichtes beträgt 6 Monate. Diese Frist kann vom Prüfungsausschuss auf begründeten Antrag um höchstens drei Monate verlängert werden. Bei Abgabe der Arbeit hat der/die Studierende schriftlich zu versichern, dass er/sie seine/ihre Arbeit selbständig verfasst
und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel
benutzt hat.


(4) Der Prüfungsausschuss bestellt zwei Prüfer/Prüferinnen zur Bewertung der Masterarbeit. Ein Prüfer/eine Prüferin soll derjenige/diejenige sein, der/die das Thema ausgegeben hat. Die Arbeit ist innerhalb von vier Wochen mit einer schriftlichen Begründung zu bewerten. Die Noten beider
Prüfer werden gemittelt. Unterscheiden sich diese Noten um zwei oder mehr Stufen, bestimmt der Prüfungsausschuss einen dritten Prüfer/eine dritte Prüferin. In diesem Fall werden die drei erhaltenen Noten gemittelt. Bei einer Benotung schlechter als 4.0 ist die Masterarbeit nicht bestanden.


(5) Eine nicht bestandene Masterarbeit darf ein Mal wiederholt werden.


(6) Die bestandene Masterarbeit wird in einer etwa 45- minütigen mündlichen Disputation vor den Prüfern gemäß Abs. (4) verteidigt. Die Disputation beginnt mit einer höchstens 15-minütigen Vorstellung der Arbeit durch den Kandidaten/ die Kandidatin. Ihr folgt eine etwa 30-minütige Diskussion und Befragung über Themen im weiteren Umfeld der Arbeit. Die Disputation ist vorbehaltlich der Zustimmung des Kandidaten/der Kandidatin hochschulöffentlich. Bei einer Benotung schlechter als 4.0 ist die Disputation nicht bestanden.


(7) Eine nicht bestandene Disputation darf ein Mal wiederholt werden. Über begründete Ausnahmefälle entscheidet der Prüfungsausschuss. Die Wiederholung muss innerhalb von 4 Wochen erfolgen. Der Termin wird vom Prüfungsausschuss in Absprache mit dem Kandidaten/der Kandidatin
festgelegt.


(8) Nach Abschluss der Disputation legen die nach Abs. (4) bestellten Prüfer die Gesamtnote gemäß § 7 Abs. (1) für die Masterarbeit einschließlich Disputation fest. Dabei soll die schriftliche Leistung mit doppeltem Gewicht in die Bewertung eingehen.


(9) Für die Masterarbeit einschließlich der bestandenen Disputation
werden 30 Leistungspunkte vergeben.

Regelstudienzeit, Prüfungsleistungen und Leistungspunkteaufteilung:

(1) Die Regelstudienzeit des Masterstudienganges beträgt vier Semester.


(2) Für den Masterabschluss sind insgesamt 120 Leistungspunkte
nachzuweisen, davon:
(a) aus Pflichtmodulen der Fächer Anorganische Chemie, Organische Chemie und Physikalische/Theoretische Chemie je mindestens 10 Leistungspunkte,
(b) aus weiteren Modulen chemischer oder anderer naturwissenschaftlicher
Fächer mindestens 40 Leistungspunkte,
(c) aus Modulen nicht-naturwissenschaftlicher Fächer mindestens
15 Leistungspunkte,
(d) durch die Masterarbeit 30 Leistungspunkte.
(3) Für Prüfungsleistungen gelten ergänzend folgende Bedingungen:

(a) Von den aus Modulen eines Faches nachgewiesenen Leistungspunkten
(LP) werden nicht mehr als 40 LP auf die insgesamt geforderten 120 LP angerechnet. Ist eine Lehrveranstaltung mehreren Fachgebieten zugeordnet, so kann der/die Studierende wählen, welchem Fachgebiet
die Lehrveranstaltung zugerechnet werden soll.


(b) Aus Praktika chemischer oder anderer naturwissenschaftlicher
Fächer müssen mindestens 20 LP nachgewiesen werden und werden höchstens 30 LP auf die 120 LP angerechnet. Aus Forschungspraktika in einer Arbeitsgruppe werden nicht mehr als 12 LP angerechnet. Bei
theoretischen Fächern können die Praktika durch Computerkurse oder Übungen ersetzt werden.


(c) Durch Teilnahme an Seminaren in chemischen Fächern müssen mindestens 3 LP nachgewiesen werden. 3 LP werden erworben durch einen Seminarvortrag von mindestens 30 Minuten Dauer, dessen schriftliche Zusammenfassung, Benotung dieser beiden Leistungen mit
mindestens 4.0 und Teilnahme an mindestens 12 Seminarvorträgen.

(d) Aus Prüfungsleistungen zu Modulen naturwissenschaftlicher, jedoch nicht-chemischer Fächer werden maximal 15 LP auf 120 LP angerechnet.


(4) In begründeten Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss auf Antrag des/der Studierenden und nach Stellungnahme des Mentors/der Mentorin Abweichungen von dieser Leistungspunkteaufteilung zulassen.

Studienbeginn: Winter- und Sommersemester

Studiensprachen: Deutsch, Englisch

Zusätzliche Informationen

Preisinformation: Semesterbeitrag 251,68 Euro

Chemie

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