Chordirigieren
Master
In Berlin
Beschreibung
-
Kursart
Master
-
Ort
Berlin
-
Dauer
2 Jahre
Die Anforderungen für die einzelnen Zugangsprüfungsfächer regelt die Zulassungsordnung der Hochschule für Musik Hanns Eisler bzw. die des Jazz- Institutes Berlin. Für Bewerber, die bereits an einer Hochschule studiert haben, ein anderes Fachstudium aufnehmen oder sich für ein weiteres Studium bewerben möchten, gelten die gleichen Zugangsvoraussetzungen und Bewerbungsmodalitäten wie für Erst-Studierende.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
1) Für das Bachelorstudium an der Hochschule für Musik "Hanns Eisler" (HfM) müssen für die Studienfachrichtungen Gesang, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Gitarre,Harfe, Horn, Trompete, Posaune, Tuba, Saxophon, Oboe, Klarinette, Fagott, (Quer-)Flöte,Schlagzeug, Klavier, Komposition, Chordirigieren, Orchesterdirigieren und Korrepetition eine besondere künstlerische Begabung und 2. für die Studienfachrichtungen Historischer und Zeitgenössischer Tonsatz und Regie die allgemeine Hochschulreife und eine künstlerische Begabung gegeben sein.
Meinungen
Inhalte
Für die erfolgreiche Absolvierung eines weiterführenden konsekutiven oder nicht-konsekutiven Masterstudienprogramms verleiht die Hochschule für Musik „Hanns Eisler“ zukünftig den akademischen Grad „Master of Musik“. Die konsekutiven Masterprogramme setzten einen ersten Abschluss (Bachelor oder Diplom) in der entsprechenden Studienfachrichtung voraus. Die nicht-konsekutiven Programme sind hingegen als Quereinsteigerprogramme konzipiert. Zugangsvoraussetzung für diese Programme ist ein erster berufsqualifizierender Abschluss. Dies heißt, Interessenten mit einem ersten Abschluss in einer instrumentalen Fachrichtung oder auch mit einem musikwissenschaftlichen Abschluss können beispielsweise, bei nachgewiesener künstlerischen Begabung (Zulassungsprüfung), zum Beispiel einen Masterabschluss in der Studienfachrichtung Chordirigieren erlangen.
Die schriftliche Bewerbung muss mit erforderlichen Bewerbungsunterlagen bis jeweils zum 15. April/ Wintersemester (Ausschlussfrist) bzw. 15. Dezember/ Sommersemester.
Chordirigieren