Coachingförderung für Gründer/innen aus der Arbeitslosigkeit
Seminar
Inhouse
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Anfänger
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Methodik
Inhouse
Erwerbslose (SGB III und SGB II) können sich bis zum ersten Jahr nach der Gründung ein Gründungscoaching fördern lassen. 90 % bzw. 3.600 Euro des Beratungshonorars werden als Zuschuss gezahlt, wenn es nicht mehr als 4.000 Euro beträgt. Coachingmaßnahmen werden zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Existenzgründungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft gefördert. Gerichtet an: Gründer/innen aus der Arbeitslosigkeit
Meinungen
Inhalte
Erwerbslose (SGB III und SGB II) können sich bis zum ersten Jahr nach der Gründung ein Gründungscoaching fördern lassen. 90 % bzw. 3.600 Euro des Beratungshonorars werden als Zuschuss gezahlt, wenn es nicht mehr als 4.000 Euro beträgt.
Coachingmaßnahmen werden zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Existenzgründungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft gefördert.
Coachingförderung für Gründer/innen aus der Arbeitslosigkeit