Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) - Folgen für öffentliche Arbeitgeber

Seminar

In Berlin

190 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Berlin

  • Dauer

    1 Tag

Das AÜG schränkt die Möglichkeiten, Personal zu überlassen/zu gestellen, erheblich ein. Zahlreiche neue erlaubnispflichtige Tatbestände sind in den Fällen die Folge, in denen ein öffentlicher Arbeitgeber von der in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes (TVöD/TV-L) hierzu bestimmten Option der Abordnung, Zuweisung oder Personalgestellung Gebrauch macht. Nehmen im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit Beschäftigte einer Kommune Aufgaben einer anderen Kommune wahr, stellt dies ebenfalls einen erlaubnispflichtigen Tatbestand dar. Die Möglichkeit der dauerhaften Gestellung von Arbeitnehmern wird ebenfalls infrage gestellt. Den Teilnehmern werden die grundlegenden Inhalte der aktuell geltenden Fassung des AÜG und deren Folgen für die Praxis bei öffentlichen Arbeitgebern vermittelt.

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Berlin
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Inhalte

Schwerpunkte: Überblick über die Historie des AÜG seit der Verabschiedung im Jahre 1972 Der „Fall Schlecker“ und seine Folgen Erlaubnispflicht und der Begriff der „wirtschaftlichen Tätigkeit“ „Vorübergehende“ Überlassung von Arbeitnehmern Konzernprivileg und gelegentliche Arbeitnehmerüberlassung als Ausnahmetatbestände Abordnung, Zuweisung und Personalgestellung im Lichte der Novellierung des AÜG Weitere Konsequenzen für öffentliche Arbeitgeber

Zusätzliche Informationen

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Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) - Folgen für öffentliche Arbeitgeber

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