Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) - Folgen für öffentliche Arbeitgeber
Seminar
In Berlin
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
Berlin
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Dauer
1 Tag
Das AÜG schränkt die Möglichkeiten, Personal zu überlassen/zu gestellen, erheblich ein. Zahlreiche neue erlaubnispflichtige Tatbestände sind in den Fällen die Folge, in denen ein öffentlicher Arbeitgeber von der in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes (TVöD/TV-L) hierzu bestimmten Option der Abordnung, Zuweisung oder Personalgestellung Gebrauch macht. Nehmen im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit Beschäftigte einer Kommune Aufgaben einer anderen Kommune wahr, stellt dies ebenfalls einen erlaubnispflichtigen Tatbestand dar. Die Möglichkeit der dauerhaften Gestellung von Arbeitnehmern wird ebenfalls infrage gestellt. Den Teilnehmern werden die grundlegenden Inhalte der aktuell geltenden Fassung des AÜG und deren Folgen für die Praxis bei öffentlichen Arbeitgebern vermittelt.
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Zusätzliche Informationen
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) - Folgen für öffentliche Arbeitgeber