Das Beratungsgespräch in der Schwerbehindertenvertretung

Seminar

In Haltern

600 € inkl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Intensivseminar

  • Gerichtet an

    Für arbeitnehmer

  • Ort

    Haltern

  • Dauer

    3 Tage

Die Schwerbehindertenvertretungen haben die Interessen von schwerbehinderten und
gleichgestellten Menschen wahr zu nehmen. Nach dem SGB IX haben sie eine Beratungspflicht.
Diese Beratung bezieht sich z.B. auf:
❚ die Förderung der Eingliederung schwerbehinderter Kolleginnen und Kollegen
in den Betrieb
❚ die Vertretung von Gruppen- oder Einzelinteressen von schwerbehinderten
Kolleginnen und Kollegen gegenüber dem Arbeitgeber, dem Betriebs-/Personalrat
❚ alle Angelegenheiten, die im Rahmen des Beistandes für schwerbehinderte
Kolleginnen und Kollegen in dem Betrieb zusammenhängen.
Schwerbehindertenvertretungen müssen sich also mit unterschiedlichen Beratungsformaten
auskennen, die ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Sensibilität
erfordern. Gleichzeitig muss die Schwerbehindertenvertretung ihre Doppelrolle als
Beraterin und Helferin kennen und lernen, Grenzen zu ziehen.
Ziel des Seminars ist, die Beratungskompetenz von Schwerbehindertenvertretungen
– auch mit Hilfe praktischer Übungen – zu verbessern. Dabei stehen aktuelle Beratungssituationen
der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Mittelpunkt.
Seminarinhalte
❚ Regeln für das Beratungsgespräch
❚ Unterschiedliche Beratungsformate mit unterschiedlichen Zielgruppen
❚ Unterschiedliche Fragestellungen
❚ Beraten und Helfen: Grenzen ziehen
❚ Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen
❚ Übungen an praktischen Beispielen

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Haltern (Nordrhein-Westfalen, NRW)
Karte ansehen
Hullerner Straße 102, 45721

Beginn

auf Anfrage

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Meinungen

Themen

  • Grundlagen Schwerbehindertenvertretungsarbeit
  • Basiswissen SGB IX

Dozenten

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Divers

Inhalte

Die Schwerbehindertenvertretungen haben die Interessen von schwerbehinderten und
gleichgestellten Menschen wahr zu nehmen. Nach dem SGB IX haben sie eine Beratungspflicht.
Diese Beratung bezieht sich z.B. auf:
❚ die Förderung der Eingliederung schwerbehinderter Kolleginnen und Kollegen
in den Betrieb
❚ die Vertretung von Gruppen- oder Einzelinteressen von schwerbehinderten
Kolleginnen und Kollegen gegenüber dem Arbeitgeber, dem Betriebs-/Personalrat
❚ alle Angelegenheiten, die im Rahmen des Beistandes für schwerbehinderte
Kolleginnen und Kollegen in dem Betrieb zusammenhängen.
Schwerbehindertenvertretungen müssen sich also mit unterschiedlichen Beratungsformaten
auskennen, die ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Sensibilität
erfordern. Gleichzeitig muss die Schwerbehindertenvertretung ihre Doppelrolle als
Beraterin und Helferin kennen und lernen, Grenzen zu ziehen.
Ziel des Seminars ist, die Beratungskompetenz von Schwerbehindertenvertretungen
– auch mit Hilfe praktischer Übungen – zu verbessern. Dabei stehen aktuelle Beratungssituationen
der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Mittelpunkt.
Seminarinhalte
❚ Regeln für das Beratungsgespräch
❚ Unterschiedliche Beratungsformate mit unterschiedlichen Zielgruppen
❚ Unterschiedliche Fragestellungen
❚ Beraten und Helfen: Grenzen ziehen
❚ Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen
❚ Übungen an praktischen Beispielen

Das Beratungsgespräch in der Schwerbehindertenvertretung

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