Das Beratungsgespräch in der Schwerbehindertenvertretung
Seminar
In Haltern
Beschreibung
-
Kursart
Intensivseminar
-
Gerichtet an
Für arbeitnehmer
-
Ort
Haltern
-
Dauer
3 Tage
Die Schwerbehindertenvertretungen haben die Interessen von schwerbehinderten und
gleichgestellten Menschen wahr zu nehmen. Nach dem SGB IX haben sie eine Beratungspflicht.
Diese Beratung bezieht sich z.B. auf:
❚ die Förderung der Eingliederung schwerbehinderter Kolleginnen und Kollegen
in den Betrieb
❚ die Vertretung von Gruppen- oder Einzelinteressen von schwerbehinderten
Kolleginnen und Kollegen gegenüber dem Arbeitgeber, dem Betriebs-/Personalrat
❚ alle Angelegenheiten, die im Rahmen des Beistandes für schwerbehinderte
Kolleginnen und Kollegen in dem Betrieb zusammenhängen.
Schwerbehindertenvertretungen müssen sich also mit unterschiedlichen Beratungsformaten
auskennen, die ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Sensibilität
erfordern. Gleichzeitig muss die Schwerbehindertenvertretung ihre Doppelrolle als
Beraterin und Helferin kennen und lernen, Grenzen zu ziehen.
Ziel des Seminars ist, die Beratungskompetenz von Schwerbehindertenvertretungen
– auch mit Hilfe praktischer Übungen – zu verbessern. Dabei stehen aktuelle Beratungssituationen
der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Mittelpunkt.
Seminarinhalte
❚ Regeln für das Beratungsgespräch
❚ Unterschiedliche Beratungsformate mit unterschiedlichen Zielgruppen
❚ Unterschiedliche Fragestellungen
❚ Beraten und Helfen: Grenzen ziehen
❚ Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen
❚ Übungen an praktischen Beispielen
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Themen
- Grundlagen Schwerbehindertenvertretungsarbeit
- Basiswissen SGB IX
Dozenten
.N. .N.
Divers
Inhalte
gleichgestellten Menschen wahr zu nehmen. Nach dem SGB IX haben sie eine Beratungspflicht.
Diese Beratung bezieht sich z.B. auf:
❚ die Förderung der Eingliederung schwerbehinderter Kolleginnen und Kollegen
in den Betrieb
❚ die Vertretung von Gruppen- oder Einzelinteressen von schwerbehinderten
Kolleginnen und Kollegen gegenüber dem Arbeitgeber, dem Betriebs-/Personalrat
❚ alle Angelegenheiten, die im Rahmen des Beistandes für schwerbehinderte
Kolleginnen und Kollegen in dem Betrieb zusammenhängen.
Schwerbehindertenvertretungen müssen sich also mit unterschiedlichen Beratungsformaten
auskennen, die ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Sensibilität
erfordern. Gleichzeitig muss die Schwerbehindertenvertretung ihre Doppelrolle als
Beraterin und Helferin kennen und lernen, Grenzen zu ziehen.
Ziel des Seminars ist, die Beratungskompetenz von Schwerbehindertenvertretungen
– auch mit Hilfe praktischer Übungen – zu verbessern. Dabei stehen aktuelle Beratungssituationen
der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Mittelpunkt.
Seminarinhalte
❚ Regeln für das Beratungsgespräch
❚ Unterschiedliche Beratungsformate mit unterschiedlichen Zielgruppen
❚ Unterschiedliche Fragestellungen
❚ Beraten und Helfen: Grenzen ziehen
❚ Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen
❚ Übungen an praktischen Beispielen
Das Beratungsgespräch in der Schwerbehindertenvertretung