Das Betriebliche Eingliederungsmanagement von A-Z - Ein Überblick

Seminar

In Wesel

600 € inkl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Intensivseminar

  • Gerichtet an

    Für arbeitnehmer

  • Ort

    Wesel

  • Dauer

    3 Tage

Seit 2004 ist der Arbeitgeber gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, für alle Beschäftigten
– nicht nur für schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen –, die innerhalb
eines Jahres länger als sechs Wochen durchgängig oder in Addition arbeitsunfähig
sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Durch das BEM
sollen der Arbeitsplatz dauerhaft erhalten und gesundheitliche Beeinträchtigungen vermieden
werden. Dazu bedarf es in der Regel eines so genannten BEM-Teams, das sich
um die Eingliederung verantwortlich kümmert. Rehaträger und Integrationsämter fördern
und prämieren modellhaftes Betriebliches Eingliederungsmanagement.
Das Seminar gibt einen Überblick über Chancen und Möglichkeiten des BEM.
Seminarinhalte
❚ § 84 Abs. 2 SGB IX Grundlagen des BEM und Pflicht des Arbeitgebers
❚ Koordination beruflicher Eingliederung
❚ Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM als kollektivrechtliche Vereinbarung
❚ Auswirkungen auf Kündigungen und Änderungskündigungen
❚ Betriebswirtschaftliche Aspekte
❚ Vertrauensbildende Aktivitäten im BEM
❚ Handlungsmöglichkeiten für die Schwerbehindertenvertretung und den
Betriebs-/Personalrat
❚ Datenschutz im BEM
❚ Eingliederungsberaterinnen und -berater im Unternehmen
❚ Aufgaben des BEM-Teams und seiner Mitglieder
❚ Hilfen seitens externer Institutionen

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Wesel (Nordrhein-Westfalen, NRW)
Karte ansehen
Rheinpromenade 10, 46487

Beginn

auf Anfrage

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Meinungen

Themen

  • Grundlagen Schwerbehindertenvertretungsarbeit
  • Basiswissen SGB IX

Dozenten

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Divers

Inhalte

Seit 2004 ist der Arbeitgeber gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, für alle Beschäftigten
– nicht nur für schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen –, die innerhalb
eines Jahres länger als sechs Wochen durchgängig oder in Addition arbeitsunfähig
sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Durch das BEM
sollen der Arbeitsplatz dauerhaft erhalten und gesundheitliche Beeinträchtigungen vermieden
werden. Dazu bedarf es in der Regel eines so genannten BEM-Teams, das sich
um die Eingliederung verantwortlich kümmert. Rehaträger und Integrationsämter fördern
und prämieren modellhaftes Betriebliches Eingliederungsmanagement.
Das Seminar gibt einen Überblick über Chancen und Möglichkeiten des BEM.
Seminarinhalte
❚ § 84 Abs. 2 SGB IX Grundlagen des BEM und Pflicht des Arbeitgebers
❚ Koordination beruflicher Eingliederung
❚ Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM als kollektivrechtliche Vereinbarung
❚ Auswirkungen auf Kündigungen und Änderungskündigungen
❚ Betriebswirtschaftliche Aspekte
❚ Vertrauensbildende Aktivitäten im BEM
❚ Handlungsmöglichkeiten für die Schwerbehindertenvertretung und den
Betriebs-/Personalrat
❚ Datenschutz im BEM
❚ Eingliederungsberaterinnen und -berater im Unternehmen
❚ Aufgaben des BEM-Teams und seiner Mitglieder
❚ Hilfen seitens externer Institutionen

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