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Das Betriebsrentenstärkungsgesetz – Intensivseminar
Seminar
In Mannheim ()
Beschreibung
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Kursart
Seminar
-
Niveau
Mittelstufe
-
Dauer
1 Tag
Alle Fakten, alle Änderungen.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist beschlossen, die Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind größer, als erwartet oder erhofft worden ist.
Wichtige Informationen
Dokumente
- Gesamtkatalog-bAV-Rentenrecht-2019-SDL-Akademie.pdf
Hinweise zu diesem Kurs
Verantwortliche in den Unternehmen, Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen, Versicherungsmakler, Finanzdienstleister, Berater, Betriebsräte, Steuerberater und Rechtsanwälte
Ihr Plus: Die Teilnehmer erhalten den aktuellen Kurzkommentar zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (Friedrich / Kisters-Kölkes / Linden / Meissner: Verlag Wolters Kluwer) in der aktualisierten 3. Auflage.
Meinungen
Themen
- Betriebsrente
- Tarifverträge
- Beitragszusage
- Betriebsrentenstärkungsgesetz
- BetrStärkG
- Geringverdiener
- Rechtsverhältnis
- Arbeitsrecht
- Arbeitgeberzuschuss
- Altersversorgungssysteme
- Versorgungseinrichtung
- BRSG
Dozenten
Margret Kisters-Kölkes
Rechtsanwältin und Steuerberaterin in Mülheim an der Ruhr
Inhalte
Empfang mit Kaffee und Tee
9.30 Uhr
Auswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes auf das Arbeitsrecht
- Arbeitgeberzuschuss bei der Entgeltumwandlung
- Sozialpartnermodell
- reine Beitragszusage
- Tarifexklusivität, aber Öffnungsklauseln möglich
- Durchführung und Steuerung
- Rücksichtnahme auf bestehende Systeme
- Rechtsverhältnis zur Versorgungseinrichtung
- nur Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds
- nur laufende Zahlungen
- keine Garantien
- Portabilität
- kein Insolvenzschutz
- Sicherungsbeitrag des Arbeitgebers
- Arbeitgeberzuschuss bei der Entgeltumwandlung
Kaffeepause
11.30 Uhr
- Optionssysteme
- Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung
- Angebot des Arbeitgebers
- Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers
- Änderung beim Insolvenzschutz
- Ergänzung zu § 16 BetrAVG
Aufsichtsrechtliche Vorgaben für reine Beitragszusagen
- keine garantierten Leistungen
- nur lebenslange Zahlungen
- Verrentung des planmäßig zuzurechnenden Versorgungskapital
- gesondertes Sicherungsvermögen (PF) oder gesonderter Anlagestock (DV, PK)
- Verordnungsermächtigung zur Ermittlung der Leistungen, zum Risikomanagement, zu Informationspflichten und zur Berichterstattung im Rahmen der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung
Gemeinsames Mittagessen
14.00 Uhr
Änderungen im Steuerrecht
- Erweiterung des steuerfreien Dotierungsrahmens gem. § 3 Nr. 63 EStG
- steuerfreie Dotierung von Sicherungsbeiträgen (§ 3 Nr. 63a EStG)
- Förderbetrag für „Geringverdiener“ (§ 100 EStG)
- Erhöhung der Grundzulage bei der Riesterförderung
Kaffeepause
16.00 Uhr
Auswirkungen im Sozialrecht
- Zuwendungen nach § 3 Nr. 63 und § 100 EStG kein Arbeitsentgelt
- Schonung bei Grundsicherung
- kein Sozialversicherungsbeitrag bei Riesterförderung in der Auszahlungsphase
Fragerunde und Diskussion
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz – Intensivseminar