Kurs derzeit nicht verfügbar

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz – Intensivseminar

Seminar

In Mannheim ()

890 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Mittelstufe

  • Dauer

    1 Tag

Alle Fakten, alle Änderungen.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist beschlossen, die Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind größer, als erwartet oder erhofft worden ist.

Wichtige Informationen

Dokumente

  • Gesamtkatalog-bAV-Rentenrecht-2019-SDL-Akademie.pdf

Hinweise zu diesem Kurs

Verantwortliche in den Unternehmen, Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen, Versicherungsmakler, Finanzdienstleister, Berater, Betriebsräte, Steuerberater und Rechtsanwälte

Ihr Plus: Die Teilnehmer erhalten den aktuellen Kurzkommentar zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (Friedrich / Kisters-Kölkes / Linden / Meissner: Verlag Wolters Kluwer) in der aktualisierten 3. Auflage.

Fragen & Antworten

Ihre Frage hinzufügen

Unsere Berater und andere Nutzer werden Ihnen antworten können

Geben Sie Ihre Kontaktdaten ein, um eine Antwort zu erhalten

Es werden nur Ihr Name und Ihre Frage veröffentlicht.

Meinungen

Themen

  • Betriebsrente
  • Tarifverträge
  • Beitragszusage
  • Betriebsrentenstärkungsgesetz
  • BetrStärkG
  • Geringverdiener
  • Rechtsverhältnis
  • Arbeitsrecht
  • Arbeitgeberzuschuss
  • Altersversorgungssysteme
  • Versorgungseinrichtung
  • BRSG

Dozenten

Margret Kisters-Kölkes

Margret Kisters-Kölkes

Rechtsanwältin und Steuerberaterin in Mülheim an der Ruhr

Inhalte

Programm 9.00 Uhr
Empfang mit Kaffee und Tee

9.30 Uhr
Auswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes auf das Arbeitsrecht

  • Arbeitgeberzuschuss bei der Entgeltumwandlung
  • Sozialpartnermodell
    • reine Beitragszusage
    • Tarifexklusivität, aber Öffnungsklauseln möglich
    • Durchführung und Steuerung
    • Rücksichtnahme auf bestehende Systeme
    • Rechtsverhältnis zur Versorgungseinrichtung
      • nur Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds
      • nur laufende Zahlungen
      • keine Garantien
      • Portabilität
    • kein Insolvenzschutz
    • Sicherungsbeitrag des Arbeitgebers
    • Arbeitgeberzuschuss bei der Entgeltumwandlung
11.00 Uhr
Kaffeepause

11.30 Uhr

  • Optionssysteme
    • Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung
    • Angebot des Arbeitgebers
    • Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers
  • Änderung beim Insolvenzschutz
  • Ergänzung zu § 16 BetrAVG

Aufsichtsrechtliche Vorgaben für reine Beitragszusagen

  • keine garantierten Leistungen
  • nur lebenslange Zahlungen
  • Verrentung des planmäßig zuzurechnenden Versorgungskapital
  • gesondertes Sicherungsvermögen (PF) oder gesonderter Anlagestock (DV, PK)
  • Verordnungsermächtigung zur Ermittlung der Leistungen, zum Risikomanagement, zu Informationspflichten und zur Berichterstattung im Rahmen der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung
13.00 Uhr
Gemeinsames Mittagessen

14.00 Uhr
Änderungen im Steuerrecht

  • Erweiterung des steuerfreien Dotierungsrahmens gem. § 3 Nr. 63 EStG
  • steuerfreie Dotierung von Sicherungsbeiträgen (§ 3 Nr. 63a EStG)
  • Förderbetrag für „Geringverdiener“ (§ 100 EStG)
  • Erhöhung der Grundzulage bei der Riesterförderung
15.30 Uhr
Kaffeepause

16.00 Uhr
Auswirkungen im Sozialrecht

  • Zuwendungen nach § 3 Nr. 63 und § 100 EStG kein Arbeitsentgelt
  • Schonung bei Grundsicherung
  • kein Sozialversicherungsbeitrag bei Riesterförderung in der Auszahlungsphase
16.30 – ca. 17.00 Uhr
Fragerunde und Diskussion

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz – Intensivseminar

890 € zzgl. MwSt.