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Das neue Tarifeinheitsgesetz - ein Betrieb, ein Tarifvertrag?!

Seminar

In Dortmund ()

395 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

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    Seminar

Der Grundsatz der Tarifeinheit war durch Rechtsprechungsänderung des BAG im Jahr 2010 aufgehoben worden. Wohl auch wegen vermehrter Arbeitskämpfe, insbesondere von kleineren und sog. Spartengewerkschaften, hat sich der Gesetzgeber nun zu einer Neuregelung durch Ergänzung des Tarifvertragsgesetzes entschlossen. Die Änderung durch Einfügen des § 4 a TVG zur Tarifkollision ist politisch und auch rechtlich hoch umstritten.

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Der Grundsatz der Tarifeinheit war durch Rechtsprechungsänderung des BAG im Jahr 2010 aufgehoben worden. Wohl auch wegen vermehrter Arbeitskämpfe, insbesondere von kleineren und sog. Spartengewerkschaften, hat sich der Gesetzgeber nun zu einer Neuregelung durch Ergänzung des Tarifvertragsgesetzes entschlossen. Die Änderung durch Einfügen des § 4 a TVG zur Tarifkollision ist politisch und auch rechtlich hoch umstritten. Die Folgen für die betriebliche Praxis sind gravierend, viele Fragen bleiben offen. Vor allen Dingen Betriebsräte aus Betrieben, in denen bislang mehrere Tarifverträge zur Anwendung kommen, sind in dieser Situation gefordert, die Umsetzung der Gesetzesänderung kritisch zu begleiten und die Einhaltung der richtigen tariflichen Vorschriften zu überprüfen.

Auf den Punkt: In diesem Seminar lernen Sie die gesetzliche Neuregelung zur Tarifeinheit kennen und die Folgen für Ihren Betrieb einzuschätzen. Sie erfahren nicht nur, welche Probleme die gesetzliche Regelung bei ihrer Umsetzung aufwirft, sondern auch, in welchen Bereichen sich durch das Gesetz weitere Auswirkungen auf Ihren Betrieb ergeben.

Grundsatz der Tarifeinheit

  • Zum Verständnis: Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bis 2010
  • Die gesetzliche Neuregelung durch das Tarifeinheitsgesetz
  • Zielsetzung und rechtspolitischer Hintergrund
  • Verfassungsrechtliche Fragestellungen zur Tarifeinheit

Regelung von Tarifkollisionen durch den neuen § 4 a TVG

  • Betriebliches Mehrheitsprinzip
  • Verdrängung des »kleineren« Tarifvertrags
  • Nachzeichnungsrecht der unterlegenen Gewerkschaft
  • Anzeigepflicht des Arbeitgebers bei Aufnahme von Tarifverhandlungen

Problembereiche der gesetzlichen Neuregelung

  • Mehrheitsfeststellung - wie funktioniert sie in der Praxis?
  • Betriebsbegriff - Erstreckung der Anwendbarkeit auf den Betrieb
  • Was gilt in Unternehmen und in Konzernen?
  • Unzufriedenheit, Gewerkschaftsaustritte, offene Fragen - was kommt auf die Belegschaft zu?

Praxisfolgen der neuen Tarifeinheit

  • Auswirkungen der Neuregelung auf das Streikrecht
  • Folgen für Tarifvertragsverhandlungen und betriebliche Gewerkschaftsstrukturen

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umsetzung des § 4 a TVG

  • Kontrolle der Tarifeinhaltung nach § 80 Abs. 1 Ziff. 1 BetrVG
  • Mitbestimmung bei Einstellung, Ein- und Umgruppierung
  • Einsicht in die Bruttolohnlisten
  • Weitere Auskunfts- und Beteiligungsansprüche des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Umsetzung der Neuregelung

Das neue Tarifeinheitsgesetz - ein Betrieb, ein Tarifvertrag?!

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