Das Rehabilitationssystem in der Bundesrepublik Deutschland - Eine Einführung
Seminar
In Düsseldorf
Beschreibung
-
Kursart
Intensivseminar
-
Gerichtet an
Für arbeitnehmer
-
Ort
Düsseldorf
-
Dauer
1 Tag
Deutschland besitzt ein hoch entwickeltes Rehabilitationssystem, mit
dem behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen dauerhaft
in die Gesellschaft und damit in das Arbeitsleben integriert werden
können. Die Betroffenen sollen möglichst umfassend am Berufsleben
und am Leben in der Gesellschaft teilhaben. Dieser Teilhabegedanke
hat dazu geführt, dass der Gesetzgeber den Begriff „Rehabilitation“
seit dem 01.07.2001 überwiegend durch „Teilhabe“ ersetzt hat. Allerdings
wird der Rehabilitationsbegriff unter anderem im medizinischen
und organisatorischen Bereich weiter verwendet. Die Leistungen zur
Teilhabe werden dezentral von den einzelnen Sozialleistungsträgern
(z.B. Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften, Agenturen
für Arbeit) entsprechend ihren vom Gesetzgeber festgelegten Aufgaben
und Zuständigkeiten durchgeführt. Aufgrund dieser Aufgabenverteilung
besteht in Deutschland ein gegliedertes Organisationssystem
für Leistungen zur Rehabilitation bzw. Teilhabe. Regelungen über Leistungen
und Hilfen zur gesellschaftlichen und beruflichen Integration
behinderter Menschen, die von verschiedenen Rehabilitationsträgern
erbracht werden, sind seit dem 01.07.2001 einheitlich im SGB IX zusammengefasst.
Seminarinhalte
z Rehabilitationssystem in Deutschland
y Dezentralisierung durch historische Entwicklung
y Rehabilitationsträger/Verbände der Rehabilitationsträger
z Sinn und Zweck der Teilhabeleistungen
y Grundsatz „Teilhabeleistung vor Rente“
y Präventionsgedanke
y Rehabilitations- und Teilhabegedanke
z Teilhabeleistungen der Rentenversicherung
y Mitwirkung des Leistungsberechtigten
y Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Themen
- Grundlagen Schwerbehindertenvertretungsarbeit
- Basiswissen SGB IX
Dozenten
.N. .N.
Divers
Inhalte
dem behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen dauerhaft
in die Gesellschaft und damit in das Arbeitsleben integriert werden
können. Die Betroffenen sollen möglichst umfassend am Berufsleben
und am Leben in der Gesellschaft teilhaben. Dieser Teilhabegedanke
hat dazu geführt, dass der Gesetzgeber den Begriff „Rehabilitation“
seit dem 01.07.2001 überwiegend durch „Teilhabe“ ersetzt hat. Allerdings
wird der Rehabilitationsbegriff unter anderem im medizinischen
und organisatorischen Bereich weiter verwendet. Die Leistungen zur
Teilhabe werden dezentral von den einzelnen Sozialleistungsträgern
(z.B. Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften, Agenturen
für Arbeit) entsprechend ihren vom Gesetzgeber festgelegten Aufgaben
und Zuständigkeiten durchgeführt. Aufgrund dieser Aufgabenverteilung
besteht in Deutschland ein gegliedertes Organisationssystem
für Leistungen zur Rehabilitation bzw. Teilhabe. Regelungen über Leistungen
und Hilfen zur gesellschaftlichen und beruflichen Integration
behinderter Menschen, die von verschiedenen Rehabilitationsträgern
erbracht werden, sind seit dem 01.07.2001 einheitlich im SGB IX zusammengefasst.
Seminarinhalte
z Rehabilitationssystem in Deutschland
y Dezentralisierung durch historische Entwicklung
y Rehabilitationsträger/Verbände der Rehabilitationsträger
z Sinn und Zweck der Teilhabeleistungen
y Grundsatz „Teilhabeleistung vor Rente“
y Präventionsgedanke
y Rehabilitations- und Teilhabegedanke
z Teilhabeleistungen der Rentenversicherung
y Mitwirkung des Leistungsberechtigten
y Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe
Das Rehabilitationssystem in der Bundesrepublik Deutschland - Eine Einführung