Das Unterhaltsrecht stellt auch erfahrene Praktiker immer wieder vor neue Fragen. Daher werden im vorliegenden Seminar inhaltliche Schwerpunkte behandelt, die über die im Seminar SOE035N angebotenen hinausgehen. Die Teilnehmer sind auch für dieses Seminar aufgefordert, ihre Fragen einzubringen. Ziel ist es, die Rechtskenntnisse der Teilnehmer zu erweitern bzw. zu vertiefen und ihnen dadurch für die Auseinandersetzung mit den Unterhaltspflichtigen, insbesondere deren Rechtsvertretern, mehr Sicherheit zu geben. Im Seminar SOE035N werden weitere praktische Unterhaltsfragen behandelt. Die Reihenfolge der beiden Seminare ist unerheblich.
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Inhalte
Schwerpunkte:
Kindesunterhalt: Wechselmodell, Unterhalt bei Trennung von Geschwistern, privilegierter Volljähriger, Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils, verheirateter, unterhaltspflichtiger Elternteil, Kindergartenkosten, Unterhaltsbedürftigkeit des Volljährigen, Ausbildungsunterhalt
Ehegattenunterhalt: Trennungs- und nachehelicher Unterhalt, Kindesbetreuung, Mindestbedarf
Bestimmung der anrechenbaren Einkünfte des Unterhaltspflichtigen: Berücksichtigung von Umgangskosten, Schulden, zusätzl. Altersvorsorge, Wohnwert selbstgenutzten Wohneigentums, überobligationsmäßige Einkünfte, Sachzuwendungen (z. B. Firmenwagen), Berechnung von Einkünften aus Vermietung/Verpachtung
Unterhalt für die Vergangenheit, § 1613 BGB
Verjährung von Unterhaltsansprüchen, § 195 BGB
Verwirkung von Unterhaltsansprüchen, § 242 BGB
Titelumschreibung, § 727 ZPO
Insolvenz des Unterhaltsschuldners