Datenschutz im Personalwesen
Seminar
In Frankfurt Am Main
Beschreibung
-
Kursart
Seminar
-
Niveau
Anfänger
-
Ort
Frankfurt am main
-
Dauer
1 Tag
Lernen Sie kompakt in einen Tag: die aktuellen Grundlagen des Beschäftigtendatenschutzes kennen und bewerten. welche Regelungen für den Datenschutz am Arbeitsplatz gelten. wie Bewerber- und Mitarbeiterdaten rechtmäßig erhoben und verarbeitet werden. welche Handlungsspielräume Sie rechtssicher ausschöpfen können. wie Sie im Personalwesen mehr Rechtssicherheit in Datenschutzfragen erreichen. wie Sie Ihre Personalarbeit optimal auf die Umsetzung des BDSG vorbereiten können. Gerichtet an: Fach- und Führungskräfte aus dem Personalwesen
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Dozenten
Carsten Miny
PEP PERSONALBÜRO Carsten Miny e.K.
Inhalte
Zum Thema
Darf die Personalabteilung eine/n Bewerber/in "googeln"? Darf der Arbeitgeber feststellen, wann und wie lange ein/e Mitarbeiter/in in die Kantine gehe? Darf der neue Arbeitgeber den alten anrufen, um ein Arbeitszeugnis zu überprüfen?
Viele Fragen zum Datenschutz im Personalwesen wurden bisher durch eine einzelfallbezogene Rechtsprechung der Arbeitsgerichte beantwortet. Durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist der Beschäftigtendatenschutz, auch Arbeitnehmerdatenschutz genannt, gesetzlich geregelt worden. Zudem hat das Bundeskabinett 2010 den Gesetzesentwurf zum Beschäftigtendatenschutz verabschiedet. Gerade durch den neuen § 32 BDSG muss der Arbeitgeber viele und auch neue Informationspflichten und Regelungen zukünftig beachten.
Dieses Praxisseminar konzentrier sich auf die relevanten Datenschutzfragen für die betriebliche Praxis in der Personalabteilung, die sich aus den neuen Regelungen des Beschäftigtendatenschutz ergeben. Es werden wichtige Fragestellungen im Umgang mit Arbeitnehmerdaten behandelt, um Sie auf die tiefgreifenden Veränderungen in Ihrem Unternehmen vorzubereiten. Das Seminar ist speziell für mittelständische Unternehmen konzipiert, die sich rechtzeitig auf die geplanten Neuregelungen einstellen und in der aktuell unübersichtlichen Lage rechtssicher handeln wollen.
Inhalte
Einführung in das Bundesdatenschutzgesetz
- Grundlagen und Grundbegriffe des Datenschutzrechts
- Persönlichkeitsschutz im Arbeitsverhältnis
- Anwendung des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) im Personalwesen
Beschäftigtendatenschutz und der § 32 BDSG
- Der neue § 32 BDSG und weitere Novellierungen
- Persönlichkeitsschutz im Arbeitsverhältnis
- Vertraulichkeit, Einwilligungen und Umgang mit Personaldaten
Einzelfragen zum Umgang mit Arbeitnehmerdaten
- Private Nutzung und Online-/ Telefon-Verhalten von Mitarbeitern
- Fragerecht des Arbeitgebers, Krankengespräche und Testverfahren
- Überwachung von Leistung und Verhalten der Mitarbeiter
Gute Praxis und Anwendung des BDSG in der Personalabteilung
- Bewerbungsmanagement und Verwendung von Bewerberdaten
- Personalaktenführung und korrekter Umgang mit Arbeitnehmerdaten
- Telefon, Internet und E-Mail – Datenschutz und Multimedia am Arbeitsplatz
Datenschutz im Personalwesen