Datenschutz in medizinischen Einrichtungen
Seminar
In Reutlingen
Beschreibung
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Kursart
Intensivseminar
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Niveau
Fortgeschritten
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Ort
Reutlingen
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Unterrichtsstunden
8h
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Dauer
1 Tag
Sie beabsichtigen, als Datenschutzbeauftragter in einer medizinischen Einrichtung zu arbeiten oder sind dort bereits bestellt. Die notwendige Fachkunde geht weit über die Kenntnisse im Bundes- oder Landesdatenschutzgesetz hinaus.
Wichtige Informationen
Dokumente
- DDSB Datenschutz in med. Einrichtungen.pdf
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
In diesem Seminar erhalten Sie das notwendige Rüstzeug, um als Datenschutzbeauftragter in medizinischen Einrichtungen den Anforderungen des Datenschutzes gerecht zu werden.
Dieses Seminar setzt Fachkunde gemäß §4f BDSG voraus, die sie z.B. in unserem Fachkunde-Intensiv-Seminar für betriebliche Datenschutzbeauftragte oder in vergleichbaren Seminaren erlernen können.
praktische Erfahrung als Datenschutzbeauftragter
In keinen Gruppen erlernen Sie das notwendige Fachwissen, um als Datenschutzbeauftragter in medizinischen Einrichtungen tätig zu sein.
werden wir uns umgehend mit Ihnen per E-Mail in Verbindung setzen und Ihnen die Anmeldeunterlagen zukommen lassen.
Meinungen
Themen
- Rechtssicherheit
- Fachkunde
Dozenten
Andreas Mückl
Datenschutz und Datensicherheit
Herr Mückl ist seit Jahren Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter bei namhaften Unternehmen. Herr Mückl kommt aus der IT und hat tiefgreifendes Wissen rund um den technischen Aspekt des Datenschutzes.
Inhalte
- Duale Regelungsstruktur bestehend aus Datenschutzrecht und Schweigepflicht (§ 203 StGB)
- Wesentliche bereichsspezifische
- Datenschutzanforderungen für medizinische
Einrichtungen
- Besondere Anforderungen an das
Outsourcing in medizinischen Einrichtungen (Auftragsdatenverarbeitung)
- Vertiefung durch Beispiele aus typischen Behandlungs- und Verwaltungsprozessen
- Vertiefung zu Zugriffsrechten auf Gesundheitsdaten in medizinischen Einrichtungen
Zusätzliche Informationen
Einrichtungen gelten besonders hohe
Anforderungen an den Datenschutz, die sich
aus einer Vielzahl bereichsspezifischer
Datenschutznormen sowie aus der
Schweigepflicht nach § 203 StGB ergeben.
Damit trifft den Datenschutzbeauftragten
in med. Einrichtungen eine besondere
Verantwortung bei Betreuung, Beratung
und Datenschutzkontrollen.
Datenschutz in medizinischen Einrichtungen