Datenschutzprüfungen der Aufsichtsbehörden
Seminar
In Stuttgart und Köln
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Anfänger
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Ort
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Dauer
1 Tag
Die Prüfberichte der Aufsichtsbehörden sind ein hervorragendes Instrument zur Verbesserung der eigenen Datenschutz-Organisation. Sie erfahren in dem Seminar den Handlungsbedarf sowie Optimierungspotenziale aus Sicht der Aufsichtsbehörden. Gerichtet an: Entscheidungsträger in Unternehmen, IT-Verantwortliche, Datenschutzbeauftragte
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
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Meinungen
Dozenten
Evelyn Seiffert
Datenschutz
Referentin beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Hamburg
Inhalte
Die Datenschutzskandale der Jahre 2008 und 2009 haben eine öffentliche Diskussion über eine stärkere staatliche Datenschutzkontrolle ausgelöst. Der Gesetzgeber hat mit der Novellierung I-III des BDSG die Sanktionen verschärft. Die Unternehmen müssen sich vermehrt darauf einstellen, dass die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz ihre Prüfungen intensivieren. Ursache sind auch die steigenden Beschwerden von Betroffenen bei den Aufsichtsbehörden und Pressemeldungen, die sich häufen und eine Kontrolle der Aufsichtsbehörden nach sich ziehen. Daher ist es für die Verantwortlichen unverzichtbar, sich mit einem guten Datenschutzmanagement auf solche Prüfungen vorzubereiten.
Nach wie vor werden viele Unternehmen durch eine Prüfankündigung regelrecht überrascht und sind auf eine Prüfung nicht vorbereitet. Die Befugnisse der Aufsichtsbehörden sind oft nicht bekannt und es bestehen Unsicherheiten, wie eine Prüfung abläuft. Regelmäßige Selbstkontrolle hilft den Aufsichtsbehörden, die im Rahmen einer Prüfung erforderlichen Auskünfte zu geben und entsprechende Unterlagen vorzulegen. Das Seminar gibt Ihnen einen Überblick über die Prüfpraxis der Aufsichtsbehörden, stellt ausführlich den Ablauf einer Prüfung dar und informiert über die am häufigsten erhobenen Forderungen. Es bietet eine Checkliste mit den wichtigsten Fragen und soll Ihnen Tipps geben, wie eine Prüfung vorbereitet wird.
Organisation der Datenschutzaufsicht
- Staatliche Aufsicht
- Zuständige Aufsichtsbehörde
- Betriebliche Selbstkontrolle
Aufgaben und Befugnisse der Datenschutzaufsichtsbehörden
- Anlassunabhängige Kontrolle
- Auskunftspflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde
- Einsichtsrecht in Unterlagen und Betreten der Geschäftsräume
- Aussageverweigerungsrecht
- Anordnungen nach § 38 Abs. 5 BDSG
Prüfung nach § 38 BDSG
- Verfahren
- Schriftliche Stellungnahme oder kurzfristiger Besuch vor Ort bei Einzelfallprüfung
- Vor-Ort-Prüfung mit Terminankündigung
- Anfordern von Unterlagen
- Ergebnisse der Prüfungen
- Forderungen der Aufsichtsbehörde
- Exkurs Verfahrensverzeichnis
- Gegenstand bei Vor-Ort-Prüfungen
- Zulässigkeit der Datenverarbeitung
- Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten und dessen Fachkunde
- Verfahrensverzeichnis nach § 4g Abs. 2 BDSG --> Exkurs Verfahrensverzeichnis
- Verpflichtung auf das Datengeheimnis
- Technische und organisatorische Maßnahmen nach BDSG (§ 9)
- Auftragsdatenverarbeitung
- Meldepflicht
Checkliste
- Tipps und Fragen zur Vorbereitung einer Prüfung
Datenschutzprüfungen der Aufsichtsbehörden