Der digitale Tachograf

Seminar

In Osnabrück und Ulm

740 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Anfänger

Gerichtet an: Das Seminar wendet sich an Verantwortliche von Fuhrparks und sonstige Fach- und Führungskräfte, die zukünftig rechtssicher mit der neuen digitalen Aufzeichnungstechnik Lenk-, Ruhe- und ggf. Arbeitszeiten aufzeichnen wollen und sich daher rund um das Thema "Digitaler Tachograf" informieren möchten. Es empfiehlt sich nicht nur Nachwuchskräften, sondern auch erfahrenen Fachleuten, die ihr Wissen aktualisieren möchten.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Osnabrück (Niedersachsen)
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Beginn

auf Anfrage
Ulm (Baden-Württemberg)
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Beginn

auf Anfrage

Hinweise zu diesem Kurs

Spezielle Vorkenntnisse sind für den erfolgreichen Seminarbesuch nicht notwendig. Erste (praktische) Erfahrungen im Umgang mit der digitalen Tachografen- und Auswerttechnik sind allerdings vorteilhaft.

Fragen & Antworten

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Inhalte

Durch die Einführung der neuen digitalen Aufzeichnungstechnik ist eine hohe Rechtsunsicherheit mit vielen offenen Fragen entstanden. Dabei gibt es Regelungen über Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten mit den entsprechenden Aufzeichnungs- und Nachweispflichten bereits seit vielen Jahren. Fahrer von Fahrzeugen bzw. Fahrzeuggespannen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, die der Güterbeförderung dienen und die nicht von der Aufzeichnungspflicht befreit sind, müssen ihre Lenk- und Ruhezeiten durch Fahrtenschreiber aufzeichnen lassen. Für Fahrzeuge, die ab Mai 2006 erstmalig zugelassen worden sind, ist ein digitales Aufzeichnungsgerät vorgeschrieben. Daten aus dem Massenspeicher eines digitalen Tachografen sind spätestens alle 3 Monate nach Beginn der Aufzeichnung auszulesen. Das Unternehmen muss mindestens alle 28 Kalendertage die Daten von der Fahrerkarte kopieren. Verantwortlich ist hierfür das Unternehmen, nicht der Fahrer. Da das Unternehmen jedoch nach der Verordnung (EG) 561/2006 verpflichtet ist, mindestens einmal in der Woche die Lenkzeiten der Fahrer auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hin zu überprüfen, kann es sinnvoll sein, die Fahrerkarten jede Woche auszulesen. Alle Daten sind auf einem gesonderten Datenträger zu speichern und aufzubewahren. Dies gilt auch für Ausdrucke, Tageskontrollblätter, Schaublätter bzw. Nachweise über berücksichtigungsfreie Arbeitstage. Alle Daten und Unterlagen sind ein Jahr durch das Unternehmen am Firmensitz aufzubewahren. Nach Ablauf der Frist sind die Unterlagen spätestens zum 31. März des darauf folgenden Kalenderjahres zu vernichten, wenn sie nicht für andere gesetzliche Nachweise und Abrechnungen weiterhin aufzubewahren sind. Sollen die Daten auch als Nachweis über die Arbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz genutzt werden, beträgt die Aufbewahrungsfrist zwei Jahre. Wird die Lohnabrechnung hierauf gestützt, beträgt die Frist sogar zehn Jahre.

Lassen Sie sich in diesem Kompaktseminar das notwendige Wissen rund um das Thema „Digitaler Tachograf“ nahebringen. Informieren Sie sich über die aktuellen Bestimmungen im Bereich der Lenk- und Ruhezeiten, des Arbeitszeitgesetzes, der Tachografen- und Auswerttechnik und über eventuelle Ausnahmen von gesetzlichen Anforderungen. Stellen Sie so für sich und Ihr Unternehmen sicher, dass mit Hilfe der neuen digitalen Aufzeichnungstechnik die Einhaltung von Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten jederzeit rechtssicher aufgezeichnet und vorgehalten werden kann.

Inhalte:

Rechtliche Vorgaben zur Aufzeichnung von Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten

  • Gesetzliche Grundlagen – Sozialvorschriften im Straßenverkehr
    • Verordnung (EG) 561/2006
    • Verordnung (EWG) 3821/85
    • Fahrpersonalgesetz (FpersG)
    • Fahrpersonalverordnung (FPersV)
    • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
    • AETR – Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
  • Tarifvertragliche Regelungen
  • Ausnahmeregelungen

Aufzeichnung von Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten in der Praxis

  • Arbeitszeitnachweise
  • Schaublätter
  • Fahrerkarte
  • Unternehmerkarte
  • Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
  • Ersatzaufzeichnungen
  • Notstandsregeln

Der digitaler Tachograf

  • Funktionsweise (im Vergleich zum analogen Tachografen)
  • Ausrüstung
  • Technik

Auf einen Blick: Unternehmerpflichten, Belehrungssysteme, Bußgeldkatalog

Auswerttechniken, Hard- und Software, Unternehmenslösungen

Der digitale Tachograf

740 € zzgl. MwSt.