Design- und Kommunikationsstrategie
Master
In Augsburg
Beschreibung
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Kursart
Master
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Ort
Augsburg
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Dauer
1 Jahr
Studierende zu befähigen, selbstständig, analytisch und kreativ Projekte auf dem Gebiet des strategischen Kommunikationsdesigns zu erarbeiten und zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln. Dies können sowohl anwendungsbezogene Aufgaben sein als auch wissenschaftlich fundierte Forschungsarbeiten.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
1. ein an einer staatlich anerkannten Hochschule mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlosse-nes Hochschulstudium mit mindestens 210 ECTSPunkten in designorientierten, medienbezogenen oder künstlerischen Studiengängen; Hochschulabsolventen mit fachfremden Abschlüssen können bei einschlägiger Berufserfahrung im Bereich des Kommunikationsdesigns auf Beschluss der Prüfungskommission ebenfalls zugelassen werden. ...
Meinungen
Inhalte
Der Studiengang bietet die Möglichkeit, sich auf dem Gebiet des strategischen Kommunikationsdesigns zu qualifizieren und neue Wege in der gestalterischen Auseinandersetzung mit innovativen Kommunikationsprozessen zu erforschen.
Module
- Im Masterprojekt (1. und 2. Semester) setzt sich der Studierende mit seinen spezifischen Vorhaben auseinander. Der Studierende wählt zwei Prüfer für das Masterprojekt.
- Das Masterprojekt kann in die Masterthesis (Abschlussarbeit, 3. Sem.) führen, muss aber nicht. Die Prüfer sind die gleichen wie im Masterprojekt.
- Das Masterseminar wird von Prof. Hans Heitmann geleitet. Die Argumentationen der Studierenden innerhalb der Gruppe stehen im Fokus. Hier werden Anliegen der Masterklasse besprochen, und es steht auch evtl. Teamarbeit im Bewertungskriterium (Aufgaben werden gemeinsam durchgeführt; es gibt gemeinsame Exkursionen; über den Stand des Masterprojektes wird berichtet und diskutiert; die Workshopwünsche werden besprochen, etc.).
- Workshops, evtl. auch Vorträge u.ä. werden von der Gruppe vorgeschlagen und soweit möglich von den Zuständigen in der Fakultät organisiert. Folgende Workshops wurden bereits durchgeführt: »Radierung«, »Siebdruck «, »Audio«, »Kalligrafie«, »Kunst & Design«, »Philosophie«.
- Begleitende Pflichtfächer (Modul A und E) sind von der Fakultät fest eingerichtet und neben Vorlesungen als seminaristischer Unterricht mit abschließenden Studienarbeiten festgelegt (z.B. »Unternehmenskommunikation «, »Mediensysteme«, »Mensch, Gesellschaft, Kommunikation«, »Kulturtheorie«, »Sprachwissenschaft«, »Rhetorik«, »Dokumentation«).
Bewerbungsfristen:
Ihre Bewerbungsunterlagen müssen bis spätestens 15. Juni für das Wintersemester bzw. 15. Januar für das Sommersemester bei der Hochschule eingegangen sein. Dies sind Ausschlussfristen!
Zulassungsvoraussetzungen:1. ein an einer staatlich anerkannten Hochschule mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlosse-nes Hochschulstudium mit mindestens 210 ECTSPunkten in designorientierten, medienbezogenen oder künstlerischen Studiengängen; Hochschulabsolventen mit fachfremden Abschlüssen können bei einschlägiger Berufserfahrung im Bereich des Kommunikationsdesigns auf Beschluss der Prüfungskommission ebenfalls zugelassen werden
2. eine bestandene Eignungsfeststellung der Fakultät Gestaltung; diese wird in Form einer mündlichen/praktischen Prüfung durchgeführt, deren Ablauf, Termine, Dauer und Form die Prüfungskommission allgemein festlegt. Gegenstand der Prüfung ist die Feststellung besonderer konzeptioneller, gestalterischer und künstlerischer Kompetenzen.
(2) Bewerber, die einen Abschluss gemäß Ziff. 1 mit weniger als 210 Leistungspunkten, aber mindes-tens 180 Leistungspunkten erworben haben, können zur Eignungsprüfung zugelassen werden. Nach bestandener Eignungsprüfung haben sie die Differenz zu den erforderlichen 210 Leistungspunkten innerhalb des ersten Jahres nach der Immatrikulation ihres Master-Studiums durch Nachqualifikation zu erwerben; die Immatrikulation erfolgt insoweit unter Vorbehalt.. Die Prüfungskommission legt fest, welche Lehrveranstaltungen der jeweilige Bewerber zur Nachqualifikation erfolgreich absolvieren muss. Die Masterprüfung ist erst bestanden, wenn die im Rahmen der Nachqualifikation zu erwerbenden Leistungspunkte nachgewiesen sind.
(3) Für Studierende mit Diplom in einem einschlägigen Studiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern können Studienleistungen bis zu 30 Credit Points anerkannt werden. Satz 1 gilt entsprechend für Wechsler aus Masterstudiengängen.
(4) Über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen und über das Vorliegen der erforderlichen Nachweise entscheidet die Prüfungskommission (§ 7).
Zusätzliche Informationen
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