Die Ausübung des Ermessens im Bereich des SGB II
Seminar
In Berlin
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
Berlin
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Dauer
2 Tage
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Beginn
Juni
Im SGB II sind sowohl im Bereich des Leistungsrechts als auch im Bereich der Eingliederungsleistungen viele Ermessensregelungen enthalten. Die Bedeutung von Ermessensentscheidungen wird in der Praxis häufig nicht erkannt bzw. deren Tragweite unterschätzt. Oft ist der Unterschied zwischen Pflicht- und Ermessensleistungen nicht bekannt und es bestehen Unklarheiten, worauf bei der Erstellung der Bescheide zu achten ist. Im Seminar werden den Teilnehmern anhand praktischer Fallbeispiele Kenntnisse zur Ausübung des Ermessens und der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe vermittelt. Es wird darüber hinaus anhand konkreter Regelungen aus dem SGB II verdeutlicht, wie Ermessen auszuüben und ein Verwaltungsakt aufzubauen ist, der eine Ermessensentscheidung beinhaltet (z. B. Übernahme von Miet- und Energieschulden, einmalige Leistungen und Einkommensanrechnung, Versagung von Leistungen nach § 66 SGB I, Eingliederungsleistungen nach § 16 SGB II in Verbindung mit dem SGB III, insbesondere im Hinblick auf die Anwendung des Vermittlungsbudgets nach § 44 SGB III).
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Inhalte
Zusätzliche Informationen
Die Ausübung des Ermessens im Bereich des SGB II