Die Ausübung des Ermessens im Bereich des SGB II

Seminar

In Berlin

270 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Berlin

  • Dauer

    2 Tage

  • Beginn

    Juni

Im SGB II sind sowohl im Bereich des Leistungsrechts als auch im Bereich der Eingliederungsleistungen viele Ermessensregelungen enthalten. Die Bedeutung von Ermessensentscheidungen wird in der Praxis häufig nicht erkannt bzw. deren Tragweite unterschätzt. Oft ist der Unterschied zwischen Pflicht- und Ermessensleistungen nicht bekannt und es bestehen Unklarheiten, worauf bei der Erstellung der Bescheide zu achten ist. Im Seminar werden den Teilnehmern anhand praktischer Fallbeispiele Kenntnisse zur Ausübung des Ermessens und der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe vermittelt. Es wird darüber hinaus anhand konkreter Regelungen aus dem SGB II verdeutlicht, wie Ermessen auszuüben und ein Verwaltungsakt aufzubauen ist, der eine Ermessensentscheidung beinhaltet (z. B. Übernahme von Miet- und Energieschulden, einmalige Leistungen und Einkommensanrechnung, Versagung von Leistungen nach § 66 SGB I, Eingliederungsleistungen nach § 16 SGB II in Verbindung mit dem SGB III, insbesondere im Hinblick auf die Anwendung des Vermittlungsbudgets nach § 44 SGB III).

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Berlin
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Beginn

JuniAnmeldung möglich

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Inhalte

Schwerpunkte: Unbestimmte Rechtsbegriffe Bindung der Verwaltung an Gesetz und Rechtsprechung Rechtsanspruch auf pflichtgemäße Ausübung des Ermessens Gerichtliche Kontrolle Inhalt und Grenzen der Ermessensausübung Gestaltung eines Verwaltungsaktes mit Ermessensausübung Aktuelle Rechtsprechung Fallbearbeitung

Zusätzliche Informationen

0625SOA120

Die Ausübung des Ermessens im Bereich des SGB II

270 € zzgl. MwSt.