Seminar

In Frankfurt Am Main

610 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Anfänger

  • Ort

    Frankfurt am main

  • Unterrichtsstunden

    1h

Sie kennen die Neuregelungen des KWG und die hierzu von ZKA und BaFin erarbeiteten Auslegungshinweise. Sie können einschätzen, wo Sicherungsmaßnahmen eine Ertrags-verbesserung bewirken können. Sie erfahren, welche Straftaten in die Sicherungsmaßnahmen und welche Bereiche in die gruppenweite Gefährdungsanalyse einzube-ziehen sind. Sie diskutieren die Vor-/Nachteile einer zentralen Verantwortung für die Prävention gegen Geldwäsche und Finanzbetrug. Sie erfahren, welche Sicherungsmaßnahmen aus Sicht der BaFin vorzuhalten sind. Gerichtet an: Geschäftsleiter und Betrugsbeauftragte, Führungskräfte der Abteilungen Recht, Revision, Operational Risk, Organisation, Personal, Kredit und Zahlungsverkehr; Filialleiter, Kundenbetreuer von Kredit- und Finanzinstituten, Versicherungen, Finanzdienstleistern sowie deren Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Frankfurt Am Main (Hessen)
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Friedrichstraße 10-12, 60323

Beginn

auf Anfrage

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Meinungen

Dozenten

Wolfgang Gabriel

Wolfgang Gabriel

Rechtsanwalt

Geldwäschebeauftragter der SEB AG Mitglied des Arbeitskreises der Geldwäschebeauftragten im Bundesverband Deutscher Banken

Inhalte

Der Schwerpunkte der Tagung liegt in der Vorstellung der neuen Anforderungen zu § 25c KWG. Daneben steht aber auch der Erfahrungsaustausch der Teilnehmer zur Effizienz getroffener Sicherungsmaßnahmen im Vordergrund.

Gelingt der Swing vom Cost- zum Profit-Center?

Voraussichtliche Themenbereiche sind daher:

  • Vorstellung der Novelle zum § 25c KWG sowie der ZKA-Auslegungshinweise
  • Einrichtung einer zentralen Verantwortlichkeit für Geldwäsche und sonstige Straftaten zu Lasten des Instituts
  • Anforderungen an die institutsspezifische Gefährdungsanalyse zum Finanzbetrug
  • Abgrenzung zum Operational Risk Management
  • Einrichtung zentrale Berichts- und Entscheidungswege
  • Interne Kontrollen und Monitoring-Maßnahmen
  • Zuverlässigkeit von Mitarbeitern und deren Schulung
  • Maßnahmen bei Verdachtsfällen
  • Erkenntnisse über Tätertypologien
  • Sofortmaßnahmen bei Schadensfällen

Die Sicherungsmaßnahmen sollen die Institute nicht nur vor materiellen Schäden bewahren, sondern auch deren Reputation sichern.

Neben der Darstellung der regulatorischen Anforderungen steht der Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmern im Vordergrund. Ziel ist nicht nur die Umsetzung des § 25c KWG zu gewährleisten, sondern auch den Schutz des eigenen Instituts zu optimieren.

Die Bekämpfung von Finanzbetrug nach § 25c KWG

610 € zzgl. MwSt.