Die Bekämpfung von Finanzbetrug nach § 25c KWG
Seminar
In Frankfurt Am Main
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Anfänger
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Ort
Frankfurt am main
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Unterrichtsstunden
1h
Sie kennen die Neuregelungen des KWG und die hierzu von ZKA und BaFin erarbeiteten Auslegungshinweise. Sie können einschätzen, wo Sicherungsmaßnahmen eine Ertrags-verbesserung bewirken können. Sie erfahren, welche Straftaten in die Sicherungsmaßnahmen und welche Bereiche in die gruppenweite Gefährdungsanalyse einzube-ziehen sind. Sie diskutieren die Vor-/Nachteile einer zentralen Verantwortung für die Prävention gegen Geldwäsche und Finanzbetrug. Sie erfahren, welche Sicherungsmaßnahmen aus Sicht der BaFin vorzuhalten sind. Gerichtet an: Geschäftsleiter und Betrugsbeauftragte, Führungskräfte der Abteilungen Recht, Revision, Operational Risk, Organisation, Personal, Kredit und Zahlungsverkehr; Filialleiter, Kundenbetreuer von Kredit- und Finanzinstituten, Versicherungen, Finanzdienstleistern sowie deren Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Dozenten
Wolfgang Gabriel
Rechtsanwalt
Geldwäschebeauftragter der SEB AG Mitglied des Arbeitskreises der Geldwäschebeauftragten im Bundesverband Deutscher Banken
Inhalte
Der Schwerpunkte der Tagung liegt in der Vorstellung der neuen Anforderungen zu § 25c KWG. Daneben steht aber auch der Erfahrungsaustausch der Teilnehmer zur Effizienz getroffener Sicherungsmaßnahmen im Vordergrund.
Gelingt der Swing vom Cost- zum Profit-Center?
Voraussichtliche Themenbereiche sind daher:
- Vorstellung der Novelle zum § 25c KWG sowie der ZKA-Auslegungshinweise
- Einrichtung einer zentralen Verantwortlichkeit für Geldwäsche und sonstige Straftaten zu Lasten des Instituts
- Anforderungen an die institutsspezifische Gefährdungsanalyse zum Finanzbetrug
- Abgrenzung zum Operational Risk Management
- Einrichtung zentrale Berichts- und Entscheidungswege
- Interne Kontrollen und Monitoring-Maßnahmen
- Zuverlässigkeit von Mitarbeitern und deren Schulung
- Maßnahmen bei Verdachtsfällen
- Erkenntnisse über Tätertypologien
- Sofortmaßnahmen bei Schadensfällen
Die Sicherungsmaßnahmen sollen die Institute nicht nur vor materiellen Schäden bewahren, sondern auch deren Reputation sichern.
Neben der Darstellung der regulatorischen Anforderungen steht der Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmern im Vordergrund. Ziel ist nicht nur die Umsetzung des § 25c KWG zu gewährleisten, sondern auch den Schutz des eigenen Instituts zu optimieren.
Die Bekämpfung von Finanzbetrug nach § 25c KWG