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Die Benutzung von deutschen und europäischen Marken
Seminar
In Köln ()
Beschreibung
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Kursart
Seminar
-
Niveau
Anfänger
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Unterrichtsstunden
6h
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Dauer
1 Tag
Über die Veranstaltung Sie sind Sachbearbeiter/in im Bereich des Markenrechts und müssen die Benutzungsunterlagen, die zur Glaubhaft¬machung bzw. zum Nachweis der Benutzung dienen, selbstständig zusammenstellen? Dieses Seminar zeigt Ihnen praxisnah, welche Unterlagen erforderlich sind, wo Sie sie herbekommen und wie Sie diese Unterlagen bereits im Vorfeld zusammenstellen, um sie dann fristgerecht einreichen zu können. Gerichtet an: Formalsachbearbeiter
Meinungen
Themen
- Benutzung von Marken
- Benutzung von europäischen Marken
Dozenten
Wolfgang Schramek
Markenprüfer
Inhalte
Über die Veranstaltung
Sie sind Sachbearbeiter/in im Bereich des Markenrechts
und müssen die Benutzungsunterlagen, die zur Glaubhaftmachung bzw. zum
Nachweis der Benutzung dienen, selbstständig zusammenstellen? Dieses Seminar
zeigt Ihnen praxisnah, welche Unterlagen erforderlich sind, wo Sie sie
herbekommen und wie Sie diese Unterlagen bereits im Vorfeld zusammenstellen, um
sie dann fristgerecht einreichen zu können.
PROGRAMM - 10.00 - 18.00 UHR
Gesetzliche Grundlagen
Überblick über die aktuelle Rechtsprechung EuGH, EuG
und BGH
Voraussetzungen der rechtserhaltenden Benutzung von deutschen Marken sowie deren Glaubhaftmachung
- Umfang und Dauer der Benutzung
- Ernsthafte Benutzung (Abgrenzung von
Scheinbenutzung) - Funktionsgemäße Benutzung (Abgrenzung
von firmenmäßiger Benutzung) - Benutzung durch Dritte
- Abweichungen von der eingetragenen Form
- Waren ausschließlich für die Ausfuhr
- Berechtigte Gründe für die
Nichtbenutzung - Einrede der mangelnden Benutzung
- Glaubhaftmachung der Benutzung
Voraussetzungen der rechtserhaltenden Benutzung von Gemeinschaftsmarken sowie deren Nachweis
- Umfang und Dauer der Benutzung
- Ernsthafte Benutzung (Abgrenzung von Scheinbenutzung)
- Funktionsgemäße Benutzung (Abgrenzung von
firmenmäßiger Benutzung) - Gebiet der Benutzung ("in der Gemeinschaft")
- Benutzung durch Dritte
- Abweichungen von der eingetragenen Form
- Waren ausschließlich für den Export
- Berechtigte Gründe für die Nichtbenutzung
- Verlangen des Anmelders auf Nachweis der Benutzung
- Nachweis der Benutzung
Zusätzliche Informationen
Die Benutzung von deutschen und europäischen Marken