Die Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II

Seminar

In Berlin

270 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Berlin

  • Beginn

    Februar

Die Fortbildungsveranstaltungen finden als offene Seminare, Tagungen, Kurse und Workshops in Berlin und an zahlreichen Seminarorten in allen Bundesländern sowie als Inhouse-Schulungen, Coachings und Trainings in Verwaltungen bzw. Einrichtungen vor Ort statt.

Die halbjährliche Herausgabe eines an der neuesten Rechtsentwicklung orientierten Seminarprogramms mit einem breiten Themenspektrum trägt dem Bedarf der Kundinnen und Kunden Rechnung. Das Fortbildungsangebot wird kontinuierlich aktualisiert, indem frühzeitig neue Entwicklungen aufgegriffen und Veränderungen in der Arbeitswelt der Kundinnen und Kunden produktiv umgesetzt werden.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Berlin
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Gürtelstr. 29a/30, 10247

Beginn

FebruarAnmeldung möglich

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Inhalte

Die Eingliederungsvereinbarung soll Verbindlichkeit zwischen dem Betroffenen und der Behörde herstellen und dafür Sorge tragen, dass ein rascher Eingliederungserfolg erzielt werden kann. Da die in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflichten auch einer möglichen Sanktion unterliegen, ist die Eingliederungsvereinbarung mit ihren Inhalten auch häufig Gegenstand von Gerichtsentscheidungen. Es ist daher eine Unsicherheit zu beobachten, wie eine rechtssichere Eingliederungsvereinbarung gestaltet sein muss. Im Seminar soll dazu beigetragen werden, mehr Klarheit zu erlangen und anhand von Fallbeispielen offene Fragen aus der Praxis zu beantworten. Eigene Fragestellungen der Teilnehmer können gern eingebracht werden.

Die Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II

270 € zzgl. MwSt.