Unterschiedliche Regelwerke wie z. B. das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicher-heitsverordnung oder die Gefahrstoffverordnung verpflichten den Arbeitgeber, Gefährdungen zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzulegen. Somit können Gefahren bereits vor der Entstehung einer Gesundheitsgefährdung erkannt und Betriebsstörungen oder sogar Ausfallzeiten von Beschäftigten durch entsprechende
Maßnahmen vermieden werden.
Das Gesetz oder die Verordnungen regeln jedoch nicht, wie die Gefährdungbeurteilung konkret durchzuführen ist. Der eintägige Workshop zeigt Ihnen anhand von Fallbeispielen, wie Gefährdungbeurteilungen erstellt werden können und gibt Ihnen Handlungshilfen für den betrieblichen Alltag.
KURSZIELSomit können Gefahren bereits vor der Entstehung einer Gesundheitsgefährdung erkannt und Betriebsstörungen oder sogar Ausfallzeiten von Beschäftigten durch entsprechende Maßnahmen vermieden werden.
ZIELGRUPPE- Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsingenieure
- Fach- u. Führungskräfte, die für den Arbeitsschutz verantwortlich sind
- Unternehmensberater
- Sonstige Interessierte Die Veranstaltung ist als Weiterbildung für Sicherheitsfachkräfte nach §5 (3) ASiG geeignet.